Janiak Claude · Ständerat · 2010-09-29
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-29
Wortprotokoll
Der Präsident der Kommission für Rechtsfragen hat bereits darauf hingewiesen, was das Schutzobjekt des UWG ist: Es ist der lautere Wettbewerb. Auch in einem freien Wettbewerb gibt es unlautere Methoden - das kann man immer wieder lesen und hören -, und das Gesetz hat deshalb dafür zu sorgen, dass der Wettbewerb nicht überbordet, dass er nicht entartet und dass eben auch die Spielregeln eingehalten werden. Der Grundsatz von Artikel 2 UWG ist von Herrn Kollege Bürgi ebenfalls schon zitiert worden. Ich möchte das nicht mehr tun. Die einzelnen unlauteren Verhaltensweisen sind dann in den Artikeln 3 bis 8 geregelt.
Es ist offensichtlich, dass bei einzelnen Geschäftspraktiken erhebliche Mängel bestehen. Nicht nur der "Kassensturz" berichtet immer wieder darüber; unabhängig von Berichterstattungen in den Medien bestehen in der breiten Öffentlichkeit nicht zu übersehende Ärgernisse über bestimmte Geschäftspraktiken: Denken Sie nur an die Kaffeefahrten, bei denen immer wieder vor allem ältere Personen übers Ohr gehauen werden.
Im grenzüberschreitenden Informationsaustausch sind gewisse Fehlentwicklungen festzustellen. Bei den einzelnen Geschäftspraktiken stehen gemäss Botschaft drei Bereiche im Vordergrund: die Registereinträge und Anzeigenaufträge, die Schneeballsysteme sowie missbräuchliche Geschäftsbedingungen. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat weiteren Regelungsbedarf erkannt - ich bin sehr froh darüber -, zum einen bei den bereits erwähnten Werbefahrten. Ich konnte gerade letzte Woche, als ich im Fitnessclub war und da Fernsehen schauen konnte, bei RTL wieder eine solche Geschichte sehen. Unmöglich ist das. Mit diesen Werbefahrten sind immer Lockvogelangebote verbunden, Versprechen. Vor allem aber auch haben wir einen Regelungsbedarf bei den Interneteinkäufen gesehen, deren Bedeutung ja laufend zunimmt.
Die missbräuchlichen Geschäftsbedingungen sind heute in Artikel 8 UWG geregelt. Auch hier ist die heutige Situation absolut unbefriedigend, darüber haben wir uns in diesem Rat wiederholt unterhalten. Es ist so, dass die Verwendung solcher allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) heute nur dann unlauter ist, wenn die AGB in irreführender Weise zum Nachteil einer Vertragspartei von der unmittelbar oder sinngemäss anwendbaren gesetzlichen Ordnung erheblich abweichen oder eine der Vertragsnatur erheblich widersprechende Verteilung von Rechten und Pflichten vorsehen. Das sind alles aber auslegungsbedürftige Passagen, welche in der Rechtsprechung konkretisiert werden müssen. Es gibt aber nach der heutigen Gesetzgebung fast keine Fälle, die dann auch von einem Gericht beurteilt worden sind oder werden konnten. Das hängt damit zusammen, dass die Klageberechtigung den Privaten übertragen ist und diese natürlich wie bei jedem Prozess ein erhebliches Kostenrisiko eingehen müssten.
Es ist eben so, dass der heutige Artikel 8 nichts oder nur wenig taugt, wenn es an den Durchsetzungsmöglichkeiten fehlt. Die Revision von Artikel 8 UWG ist neben den anderen Tatbeständen ein zentraler Punkt. Dieser Rat hat dies bei den entsprechenden parlamentarischen Initiativen der damaligen Ständerätin und heutigen Bundesrätin Simonetta Sommaruga wiederholt festgestellt und Regelungsbedarf anerkannt.
Die Unlauterkeit wird am elementaren Grundsatz von Treu und Glauben gemessen. Wer allgemeine Geschäftsbedingungen benützt, soll sich auch als loyaler und fairer Partner verhalten. Bei der Bewertung nach Treu und Glauben sind sämtliche Aspekte des Vertragsverhältnisses einzubeziehen, beispielsweise das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien, ihre Geschäftserfahrenheit, aber vor allem auch die Verständlichkeit von solchen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ich bin überzeugt, dass sich fast alle hier im Saal schon einmal darüber aufgeregt haben, wenn sie solche Geschäftsbedingungen genau studiert und festgestellt haben, wie einseitig sie sind. Ich habe hier kürzlich auch eine Erfahrung gemacht, auch in diesem Fitnessclub, über den ich bereits vorhin berichtet habe. Da hat man einfach plötzlich irgendein ganz wesentliches Angebot gestrichen, man hat die Öffnungszeiten verkürzt. Da kann man dann nicht mit der Vertragsfreiheit argumentieren, weil man das unterschrieben hat, weil das dann eine Änderung eines Vertrages ist, die faktisch einseitig gemacht werden kann; die Gegenleistung bleibt aber die gleiche.
Das ist meines Erachtens eben das Messen am Grundsatz von Treu und Glauben; das sind doch ganz elementare Grundsätze unseres Rechtssystems. Ich bin deshalb etwas erstaunt, dass Herr Kollege Frick die neue Fassung dieses zentralen Artikels streichen will. Denn er betrifft die Ärgernisse in der Bevölkerung - neben den anderen, die ich bereits erwähnt habe. Ich ersuche Sie dringend, diesen Antrag abzulehnen und dem Bundesrat und der Kommission zu folgen. Beim UWG rührt die mangelnde Durchsetzung daher, dass die Überwachung der Lauterkeit im nationalen Bereich bis heute einzig den Privaten übertragen ist. Ich habe bereits auf das Prozessrisiko hingewiesen, das ja kaum jemand einzugehen bereit ist und das viele gar nicht zu tragen in der Lage sind.
Die OECD hat ihre Mitgliedstaaten aufgefordert, den Informationsaustausch zwischen den Staaten zu verbessern, um grenzüberschreitende betrügerische und irreführende Geschäftspraktiken besser bekämpfen zu können. Das Klagerecht gemäss Artikel 10 Absatz 3, das jetzt erweitert wird, begrüsse ich ausdrücklich. Ebenfalls begrüsse ich die Verbesserung des Informationsaustausches gemäss Absatz 4. Dort haben wir ja auch noch eine Korrektur vorgenommen, damit der Eingriff ein bisschen abgeschwächt wird; Herr Schweiger hat diesen Antrag in der Kommission eingebracht. Man kann also nicht sagen, dass wir hier bei dieser Information übertreiben würden.
Ich möchte Sie also bitten, auf diese Vorlage einzutreten. Es ist eine Vorlage, die wir eigentlich schon lange erwartet haben. Sie wissen, dass bereits vor etwa fünf Jahren ein solches Projekt aufgegleist war, dann aber im Bundesrat zurückgezogen wurde. Ich bin froh, dass die Vorlage jetzt auf dem Tisch ist und dass wir sie in der Kommission verbessern konnten. Ich bitte Sie, darauf einzutreten und sämtlichen Anträgen der Kommission zuzustimmen.