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Germann Hannes · Ständerat · 2010-09-29

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-29

Wortprotokoll

Die Thematik ist ja nicht neu, das ist verschiedentlich erwähnt worden. Das Parlament hat verschiedentlich darüber diskutiert und sich - bis jetzt auf jeden Fall - mit gutem Grund gegen eine abstrakte Inhaltskontrolle und einen überschiessenden Eingriff in die Vertragsfreiheit entschieden. Ich verweise in Anlehnung an das Votum von Herrn Kollege Janiak auf die parlamentarische Initiative Sommaruga Simonetta 06.489, die praktisch den gleichen Inhalt wie der heutige Entwurf des Bundesrates hatte. Es ist erst ein Jahr her, dass der Nationalrat diesem Vorstoss keine Folge gegeben hat. Vier Jahre zuvor hat der Bundesrat eine Vernehmlassung gemacht. Damals gab es heftige Kritik. Das ist durchaus nichts Aussergewöhnliches, aber damals hat der Bundesrat dann auf eine Regelung in diese Richtung verzichtet. Seither haben sich die Verhältnisse meines Erachtens nicht wesentlich geändert.

Natürlich kann es vorkommen - das ist unbestritten -, dass in AGB missbräuchliche Regeln festgelegt werden. Ich räume auch gerne ein, dass ich diese langen Texte nicht in jedem Fall sorgfältig studiere, was nicht nur daran liegt, dass sie in der Regel so klein geschrieben sind, dass man sie sowieso nicht lesen kann. Nein, Spass beiseite, überlegen Sie einmal, wie viele Leute heute auf "Akzeptieren" drücken, wenn sie zum fünften Mal ein Software-Update für ihren Computer machen. Dort muss man immer ganze Verträge akzeptieren und nicht nur allgemeine Geschäftsbedingungen. Hier haben die Gerichte doch die sogenannte Ungewöhnlichkeitsregel entwickelt, und ich meine, die greife bei konkreten Missbräuchen.

Diese bewährten Kriterien sollten wir nicht über den Haufen werfen. Für mich geht das zu sehr in Richtung Kontrollbürokratie. Warum ich Ihnen nun beliebt mache, dem Antrag Frick zuzustimmen, hat folgende Überlegung zum Grund: Selbst wenn man eine Inhaltskontrolle wollte, müsste sich diese meines Erachtens auf klare Missbräuche beschränken. Sie müsste auch der Tatsache Rechnung tragen, dass wir heute weit mehr als die im Gesetz vorgegebenen Vertragstypen kennen. Sie dürfte sich in diesem Falle, wenn man das wollte, nicht nur auf die AGB beschränken, sondern müsste den ganzen Vertragsinhalt berücksichtigen.

Sie sehen, der Entwurf des Bundesrates ist noch nicht tauglich. Darum finde ich es gut, wenn wir dem Antrag Frick folgen. Dann kann der Zweitrat diese Überlegungen noch einmal vertieft prüfen.