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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2001-03-14

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-14

Wortprotokoll

Das Hauptthema bei der Diskussion der Schuldenbremse war schon in der Kommission und ist auch heute das folgende: Das Parlament wird durch diese Gesetzgebung in seiner Handlungsfreiheit beschnitten. Das wurde ja vor allem auch von Herrn Marty und von Herrn Gentil betont. Ich möchte jetzt einen einfachen Gedanken aussprechen und fragen: Welches Parlament wird in seiner Handlungsfreiheit beschnitten? Sie haben gelesen, dass ein Parlament, dem ich nicht angehört habe, von 1993 bis 1999 rund 32 Milliarden Franken weniger ausgegeben hätte, wenn die Schuldenbremse schon in Kraft gewesen wäre. Das heisst, wir hätten heute 32 Milliarden Franken weniger Schulden. Das heisst weiter, dass das Parlament, das hier sitzt, einen wesentlich grösseren Handlungsspielraum hätte, indem es nämlich mehr als eine Milliarde mehr ausgeben könnte.

Vor dem Hintergrund dieser Überlegung stimme ich der Selbstbeschränkung, die wir uns heute auferlegen, gerne zu, denn ich weiss, dass ich damit gleichzeitig den Entscheidungsspielraum unserer Nachfolger vergrössere. Was also auf der einen Seite Selbstbeschränkung ist, ist auf der anderen Seite mehr Handlungsspielraum. Deshalb kann ich dieser Schuldenbremse zustimmen.

Zum Rückweisungsantrag Plattner: Er verlangt zusätzliche Berichte, vor allem Untersuchungen darüber, was gewesen wäre, wenn die Schuldenbremse schon in Kraft gewesen wäre. Ich bin überzeugt, dass uns die Verwaltung in einem Jahr sicher gute Berichte darüber vorlegen könnte. Ich bin aber auch überzeugt, dass Herr Plattner dann wieder Berichte fände, bei deren Auswertung er das Gegenteil feststellen würde. Keiner dieser Berichte würde uns die Verantwortung abnehmen. Die Verantwortung, einen politischen Entscheid zu fällen, haben wir.

Deshalb möchte ich Sie bitten, den Rückweisungsantrag Plattner abzulehnen.