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Schmid Carlo · Ständerat · 2001-03-14

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-14

Wortprotokoll

Ich bin nicht Mitglied der Kommission, und daher werde ich mich nicht so sehr mit den finanzpolitischen, sondern vielmehr mit den staatspolitischen Fragen dieser Vorlage auseinander setzen.

Ich begrüsse diese Vorlage, denn in guten finanziellen Verhältnissen sind Vorkehrungen zu treffen, um das Schuldenmachen zu erschweren. Das ist heute der Fall. Daher ist es richtig, dass wir mit dieser Vorlage dem finanzpolitischen Schlendrian der vergangenen Jahre Hindernisse in den Weg legen. Immerhin - und damit komme ich zum staatspolitischen Aspekt - gibt es für mich eine Hürde, über die ich springen muss, um hier zustimmen zu können. Das ist die bereits in verschiedenen Voten angesprochene Beschränkung der parlamentarischen Kompetenzen, welche natürlich nicht wegzuleugnen ist. Sie ist auch staatspolitisch fragwürdig. Worum geht es? Es geht mir vor allem um Artikel 24e Absatz 3 FHG. Dort heisst es, für den Fall, dass ein Fehlbetrag von 6 Prozent der im vergangenen Rechnungsjahr getätigten Gesamtausgaben überschritten werde, sei die Bundesversammlung "an den Betrag der Sparvorhaben des Bundesrates gebunden". Hier haben wir eine Prädominanz des Bundesrates gegenüber dem Parlament. Diese Bestimmung ist nicht nur legislatorisches Neuland - die allgemeine Zielrichtung des Budgetausgleichs ist nicht Neuland, Herr Pfisterer, aber der Mechanismus, mit dem dieser nun umgesetzt werden soll, ist legislatorisches Neuland -, es ist auch staatspolitisch eine Neuerung von erheblicher Bedeutung. Die Budgethoheit des Parlamentes ist eine der zentralen Prärogativen der legislativen Verfassungsorgane, überall in der Welt übrigens. Jede Einschränkung der Budgethoheit bedeutet eine Schwächung des Parlamentes in einem zentralen, ja essenziellen Kompetenzbereich der ersten Gewalt. [PAGE 80] Eine solche Kompetenzschmälerung des Parlamentes ist umso bedenklicher, als sie nicht zu einem Machtzuwachs des Souveräns führt, sondern in concreto zu einem Machtzuwachs des Bundesrates. Das ist gerade in einer Zeit bedenklich, in der, gestützt auf allgemeine gesellschaftliche, technische, wirtschaftliche und auch politische Entwicklungen, die Macht der Exekutive zulasten des Souveräns und des Parlamentes am Zunehmen ist. Ich bin nicht überaus erbaut über diese Regel, weil sie zugunsten eines Bundesrates ausfällt, der mit der Staatsleitungsreform ohnehin daran ist, seine Stellung noch mehr zulasten des Parlamentes zu verstärken. Ich bin auch deswegen nicht erbaut über diese Regel, weil das Parlament gegenüber dem Bundesrat ohnehin schon zuviel an Gewicht verloren hat. Beispiele dieses Gewichtsverlustes sind die Verordnungspolitiken des Bundesrates. Schauen Sie einmal das Raumplanungsrecht an. Was hat der Bundesrat mit seiner Raumplanungsverordnung aus unserer und des Volkes Revision des Raumplanungsgesetzes gemacht, die im ländlichen Raum mehr Freiheit hätte schaffen wollen? Statt mehr haben wir heute weniger Freiheit. Was hat der Bundesrat mit seinen Arbeitsverordnungen aus dem Arbeitsgesetz gemacht, das den Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Spielraum für die autonome Gestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse hätte geben sollen? Fragen Sie Frau Forster, wie ein Textilbetrieb heute mit solchen Arbeitsverordnungen umgehen muss.

Was ist der Bundesrat heute mit seinen Verordnungen zum Heilmittelgesetz im Begriff zu tun? Restriktionen im Naturheilmittelbereich werden heute aufgebaut oder sind daran, aufgebaut zu werden, die nach Treu und Glauben bei der Beratung des Heilmittelgesetzes nicht erwartet werden mussten. Mit den Konzepten und Sachplänen nach Artikel 6 des Raumplanungsgesetzes beginnt der Bundesrat, Politik zu betreiben, und zwar in allen denkbaren Bereichen, ohne dass dies das Parlament irgendwo abzusegnen hätte oder ein demokratischer Entscheid darüber möglich wäre.

Ich beklage daher einen planmässig fortschreitenden Bedeutungsverlust des Parlamentes zugunsten des Bundesrates. Ich bin daher ganz generell der Auffassung, dass wir das in der Bundesverfassung niedergelegte Verordnungsrecht des Parlamentes bewusst zur Wiederherstellung der Balance zwischen Bundesrat und Bundesversammlung einsetzen müssen.

In der Logik dieses Gedankens müsste ich an sich gegen die Revision des Finanzhaushaltgesetzes sein. Trotzdem bin ich dafür, und zwar deswegen, weil Artikel 24e Absatz 3 FHG eine Notstandsregelung ist. Ein Überziehen von 6 Prozent wird hoffentlich nicht alle Jahre vorkommen, wird eine Ausnahme bleiben und wird ein Notstand sein. In Notstandssituationen akzeptiere ich die Prädominanz einer Exekutive, aber nur in Fällen, wie sie in Artikel 24e dargestellt sind. Ich will das gerne zugeben, ich bin als Mitglied jenes Parlamentes - das Parlament ist natürlich eine fluktuierende Geschichte, ist ein Kontinuum - auch aus finanzpolitischen Gründen für diese Vorlage, habe ich doch hier schon die Achtzigerjahre miterlebt. Ich habe auch miterlebt, wie das Parlament im Nachgang zu Otto Stichs gefundener Milliarde Franken in der zweiten Hälfte der Achtzigerjahre finanzpolitisch wirklich etwas aus dem Lot geriet. Die Schuldenbremse ist ein taugliches Instrument, solche Situationen zu vermeiden.

Die Schuldenbremse hat sich bereits verschiedentlich bewährt. Ich verweise nur auf den Kanton Freiburg. Er ist ein Kanton, der im Konzert der welschen Kantone zu jenen gehört, die am wenigsten gute Steuerzahler haben. Trotzdem ist er im Konzert der welschen Kantone jener Kanton, der die geringste Verschuldung hat - er hat eine Schuldenbremse.

Noch zwei Worte zum Rückweisungsantrag Plattner: Der Höchstbetrag für die Gesamtausgaben entspricht gemäss Artikel 24a FHG einem Produkt aus zwei Faktoren, nämlich dem Faktor der geschätzten Einnahmen einerseits und dem so genannten Konjunkturfaktor andererseits.

Herr Plattner hat vor allem mit Bezug auf den Konjunkturfaktor argumentiert. Er hat zum Konjunkturfaktor Fragen gestellt und Ihnen dann empfohlen, die Vorlage zurückzuweisen. Gestützt darauf, dass Kollege Plattner aus Basel kommt und dass gerade Fasnacht war, wäre ich eigentlich der Auffassung, er hätte sich auf den anderen Faktor beziehen sollen, nämlich auf den Faktor der Einnahmenschätzung. Der wäre schnitzelbankreif.

Im Rahmen dieser Einnahmenschätzungen haben wir Abweichungen und Fehler, die mindestens so viele Fragen aufwerfen wie gemäss Herrn Plattner der Konjunkturfaktor. Trotzdem bin ich der Auffassung, dass es wenig Sinn macht, über solche Dinge zu reden. Denn letzten Endes ist - wie verschiedentlich schon gesagt worden ist - die Finanzpolitik erstens keine exakte Wissenschaft, und zweitens haben wir einen bestimmten politischen Spielraum, den wir hier noch anwenden und - wie man sagt - vor- und nachgeben können, wenn die Ergebnisse tatsächlich unvernünftig sind.

Zum Schluss zur Finanzpolitik allgemein: Finanzpolitik betreiben wir allerdings nicht nur primär - und nicht einmal primär - mit Budget- und Rechnungspolitik, sondern Finanzpolitik betreiben wir täglich: dann, wenn es um die Ausgabenbeschlüsse geht; in der Militärpolitik, in der Agrarpolitik, in der Sozialpolitik, in der Verkehrspolitik, in jeder Politik. Vergessen wir das nicht.

Ich bin für Eintreten und gegen Rückweisung.