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preparatory:AB 11358

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-14

Wortprotokoll

Der Streichungsantrag der Kommission zu Artikel 24a Absatz 4 ist mit Artikel 24abis im Zusammenhang zu sehen. Dieser Antrag hat folgende Bewandtnis: In den Mechanismus der Schuldenbremse einbezogen sind der Voranschlag inklusive die Nachträge I und II sowie die Finanzrechnung. Artikel 24a Absatz 4 bezieht sich dagegen auf sämtliche Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen, also gleichermassen auf unsere tägliche politische Arbeit durch das Jahr hindurch. Diese Bestimmung, Artikel 24a Absatz 4 bzw. gemäss Antrag der Kommission Artikel 24abis, hat im Unterschied zu den übrigen Absätzen zu Artikel 24a lediglich - aber natürlich immerhin - deklamatorischen Charakter. Bildlich ausgesprochen ist die Botschaft dieses Absatzes bzw. der neuen Bestimmung: Parlament, bedenke, dass es eine Schuldenbremse gibt, die du zu beachten hast! Es geht im Grunde genommen um das, was gestern im Rahmen der Motion Pfisterer 00.3713 thematisiert wurde. Hier haben wir, Kollege Pfisterer, wenigstens eine deklamatorische Bestimmung.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission, Absatz 4 von Artikel 24a herauszunehmen und als gesonderten Artikel mit der Marginalie "Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen" auszugestalten.

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