Schwander Pirmin · Nationalrat · 2010-12-01
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-01
Wortprotokoll
Hier geht es, wie bereits ausgeführt, um die Kosten für die Behandlung zweier Amtshilfegesuche und deren Überwälzung auf die UBS. Eine solche Überwälzung ist staatspolitisch sowie staats- und verwaltungsrechtlich sehr heikel, denn es geht hier um Amtshilfe, und die ist vom Grundsatz her unbestrittenermassen eine Aufgabe des Staates.
Der Bundesrat sah sich denn auch nicht veranlasst, auf Verordnungsstufe eine Kostenüberwälzung vorzunehmen. Er sah dafür keine hinreichenden gesetzlichen Grundlagen. Die Finanzdelegation teilte dem Bundesrat dann mit, dass sie mit einem Verzicht auf eine Kostenüberwälzung nicht einverstanden sei. Deswegen haben wir hier jetzt eine Vorlage des Bundesrates, eine Art "Lex UBS".
Die SVP-Fraktion unterstützt die Kostenüberwälzung und auch die vorliegende Lösung. Es wäre uns von der SVP aber lieber gewesen, es wäre zuerst eine allgemeine Regelung getroffen, eine allgemeine Grundlage für solche Kostenüberwälzungen geschaffen worden, insbesondere auch für die Zukunft. Deswegen unterstützt die SVP-Fraktion insbesondere die Kommissionsmotion "Kostenverrechnung für systemrelevante Unternehmungen", die der Bundesrat ja zur Ablehnung empfiehlt. Wir beantragen Ihnen, diese Motion anzunehmen, damit wir in Zukunft eben eine solche gesetzliche Grundlage haben, um in ähnlichen Fällen in Zukunft eine solche Kostenüberwälzung vornehmen zu können und nicht wieder ähnlich wie heute eine "Lex UBS" oder eine "Lex X" schaffen zu müssen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung dieser Motion und begründet dies damit, dass er ohnehin daran sei, diese Fragen zu prüfen; er möchte dem Prüfungsergebnis hier nicht vorgreifen.
Selbstverständlich können wir es dem Bundesrat überlassen, wie er das überprüft und zu welchem Ergebnis er kommt. Wir von der SVP-Fraktion sind der Meinung, dass wir hier jetzt entsprechend den notwendigen Druck machen müssen, damit wir für die Zukunft eine allgemeine Regelung haben, um solche Kostenüberwälzungen vorzunehmen, sodass wir nicht irgendeinmal wieder eine Lex specialis schaffen müssen.
Deshalb bitte ich Sie, diesem Bundesbeschluss zuzustimmen, aber auch die Kommissionsmotion anzunehmen.