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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-06

Wortprotokoll

Es trifft zu, dass mehrheitlich davon ausgegangen wird, dass es für die Polizei mit dem Übergang zur neuen Strafprozessordnung schwieriger wird, gegen Pädophile im Internet verdeckt vorzugehen. Wie gross die Auswirkungen tatsächlich sein werden, wird die Rechtsprechung zeigen. Unabhängig davon, wie sich die Rechtsprechung entwickelt, hat der Bundesrat jedoch stets signalisiert, dass er im Verbund mit den Kantonen alles daransetzen wird, dass gegen Personen, die über das Internet Straftaten gegen Jugendliche begehen wollen, auch zukünftig verdeckt ermittelt werden kann. Die Polizei wird ihre Präsenz in den Chat-Räumen des Internets auch im nächsten Jahr aufrechterhalten. Die kantonalen Polizeikorps sind zurzeit mit Unterstützung des Bundesamtes für Polizei daran, die nötigen Vorbereitungen zu treffen. Dabei kann auf Rechtsgrundlagen von Kantonen zurückgegriffen werden, welche ihr Polizeirecht bereits an das neue Strafprozessrecht angepasst haben. Die meisten übrigen Kantone sind daran, ihre Polizeigesetze ebenfalls nachzuführen. Auch dieser Nachführungsprozess wird vom Bundesrat unterstützt. Im Rahmen des Polizeiaufgabengesetzes hat er durch den Einschub des neuen Artikels 286a in der Strafprozessordnung ermöglicht, dass die Kantone punktuelle Polizeikontakte, wie sie beim verdeckten Chat-Einsatz vorkommen, im Polizeirecht regeln können, ohne dass die strafprozessualen Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommen. Der Bundesrat und die eidgenössischen Räte haben somit zusammen mit den Kantonen die nötigen Massnahmen getroffen, damit am 1. Januar 2011 keine Lücke entsteht, die sich pädophile Straftäter zunutze machen könnten.