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Galladé Chantal · Nationalrat · 2010-12-06

Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-06

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion bedauert, dass ein nationales Hundegesetz, dessen Erarbeitung Jahre beanspruchte, nun wohl durch die sture Haltung des Ständerates und gewisser Kommissionsmitglieder beerdigt wird. Auch wenn es nicht viel Fleisch am Knochen hatte, ein nationales Gesetz zum Schutz der Menschen vor den Hunden - darum ging es - wäre wichtig und richtig gewesen. Nun hat sich der Ständerat gegen die Kantone durchgesetzt; diese Haltung erstaunt bei einer Kammer, welche ja gerade die Kantone repräsentieren sollte.

Das Ergebnis, das nun vorliegt, bedeutet, dass folgende Kantone ihre Arbeit bzw. ihre Volksentscheide per sofort aufgeben müssten: Aargau, Baselland, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Solothurn, Thurgau, Tessin, Waadt und Wallis. Das kann nicht sein; der Bund hat viel zu lange gebraucht und sollte nun nicht die Kantone bestrafen, welche nicht untätig gewesen sind, sondern ihre Verantwortung wahrgenommen haben.

Dass diese Kantone nun bestraft werden sollen, das geht der Mehrheit der SP-Fraktion zu weit; das ist einer der Gründe, warum sie dieses Gesetz ablehnen wird. Eine Minderheit der SP-Fraktion gewichtet ein nationales Gesetz, sei es auch ein zahnloses, höher als die Volksentscheide in den Kantonen, weil Einheitlichkeit doch auch etwas bedeutet.

Die Mehrheit der Fraktion wird das Gesetz also ablehnen. Es ist eine Zumutung, dass Kantone nun zur Abkehr von Entscheiden, zu Arbeit und zu Volksentscheiden gezwungen werden sollen, nachdem wir viel zu lange gebraucht haben, um uns zusammenzuraufen.