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David Eugen · Ständerat · 1999-12-13

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-13

Wortprotokoll

Ich muss mich dafür entschuldigen, dass ich bereits in der ersten Session das Wort ergreife. Dies tue ich in aller Form beim Präsidenten.

Dieses Geschäft habe ich im Nationalrat relativ intensiv begleitet; ich war auch Kommissionssprecher. Daher gestatte ich mir, etwas aus jenen Diskussionen hier einzubringen.

Dieses allgemeine Lob der Wandlungen und des Kulturwandels am Arbeitsmarkt, das hier gesungen wurde, kann ich so nicht teilen - dies möchte ich hier einmal vorausschicken. Dieser allgemeine Zeitgeist, nach dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Teil effektiv als Ware behandelt werden - hier verweise ich auf Adtranz, Alusuisse und Bally -, stösst bei mir auf absoluten Widerstand. Ich finde, dass die Privatisierungswelle jetzt am Ende angelangt ist.

Hier in Artikel 6 Absatz 5 möchte ich mich auf die Formulierung "Der Bundesrat kann Angestellte in begründeten Einzelfällen dem OR unterstellen" beschränken. Alles Weitere wäre eine Untergrabung des öffentlichen Dienstverhältnisses. In diesem Sinne ist auch dieses Gesetz nichts anderes als etwas, was - im öffentlichen Bereich - über das OR hinausgeht; nach Artikel 6 Absatz 2 gilt das OR ohnehin subsidiär.

Ein Argument, das Frau Spoerry erwähnt hat, möchte ich noch aufgreifen: Diese Sache sei in Bezug auf das Kündigungsrecht nicht geeignet. Ich denke, dass das Kündigungsrecht, wie wir es jetzt hier vorschlagen, nicht die Privilegien schafft, die hier geschildert worden sind. Es kann gekündigt werden - auch aus wirtschaftlichen Gründen. Wenn Sie die Folgen der Kündigung lesen, die im Wesentlichen in Artikel 18 enthalten sind, dann sehen Sie, in welchen Fällen der Bund eine Entschädigung bezahlen muss. Ich begreife nicht, warum man dies gerade bei bestimmten Personalkategorien ausschliessen will. In Artikel 18 Absatz 2 steht: "Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, ohne dass die betroffene Person daran ein Verschulden trifft", so erhält sie in folgenden zwei Fällen eine Entschädigung:

Gemäss Buchstabe a, "wenn sie in einem Beruf arbeitet, nach dem keine oder nur schwache Nachfrage besteht", das heisst in einem Monopolberuf. Warum sollen wir dies für bestimmte Personalkategorien abschaffen? Dies sehe ich nicht ein; da es beim Staat Monopolberufe gibt, ist diese Regel sehr vernünftig.

Gemäss Buchstabe b erhält die Person eine Entschädigung, "wenn das Arbeitsverhältnis lange gedauert oder die Person ein bestimmtes Alter erreicht hat". Man will nun, dass der Bund sich bei langjährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und bei älteren Personen beim Übergang ins OR von diesen Regelungen befreien kann. Dies befürworte ich nicht.

Ich finde, dass diese Regelungen in beiden Fällen durchaus tragbar sind und für den Bund keine besonderen Probleme aufwerfen.

Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen empfehlen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen. Diese Lösung ist ja in langen Auseinandersetzungen zwischen den Sozialpartnern erarbeitet worden.

[VS]

Präsident (Schmid Carlo, Präsident): Ich möchte Ihnen versichern, dass der Unterbruch bei der Tonanlage nicht etwa auf meine Disposition zurückgeht. (Heiterkeit)