Hany Urs · Nationalrat · 2010-12-07
Hany Urs · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-07
Wortprotokoll
Wie die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher bereits gesagt haben, liegen uns die Zahlungsrahmen für die SBB und die KTU zusammen vor, und dies für die nächsten zwei Jahre, also 2011 und 2012. Diese Vorgehensweise hat auch den Vorteil, dass die für die Weiterentwicklung und den weiteren Ausbau der Eisenbahninfrastruktur unabdingbaren grundsätzlichen Überlegungen angestellt werden können und dass Weiterentwicklung und weiterer Ausbau während der nächsten zwei Jahre diskutiert und umgesetzt werden können.
Erlauben Sie mir diesbezüglich drei grundsätzliche Bemerkungen:
1. Die zukünftige Entwicklung unserer Eisenbahninfrastruktur muss in enger Abstimmung mit der zukünftigen Entwicklung unserer Raumordnung erfolgen. Insbesondere der Ausbau der regionalen Verkehrsinfrastrukturen kann nur in direktem Zusammenhang mit der zukünftigen Raumplanung geplant und umgesetzt werden. Hier sind grundsätzliche Überlegungen und Zusammenhänge als Entscheidungsgrundlage unabdingbar. Neue Siedlungsräume, neue Siedlungsgebiete können in Zukunft nicht einfach Anspruch auf neue Erschliessungen, auf neue, zusätzliche Infrastrukturausbauten im öffentlichen Verkehr erheben. Die Erfahrung zeigt, dass wir nicht nur beim Ausbau der Infrastrukturen an finanzielle Grenzen stossen, sondern dass uns auch oder gerade Betrieb und Unterhalt vor immer grössere finanzielle Probleme stellen.
2. Die noch zu bauenden Zubringerlinien insbesondere zur alpenquerenden Neat sollten nur in Abstimmung mit den noch fehlenden ausländischen Zubringerlinien realisiert werden. Es geht nicht an, dass wir mit hohem finanziellem Aufwand fehlende Zulaufstrecken bauen und in Deutschland und Italien aufgrund fehlender finanzieller Mittel der Bau der notwendigen Zulauflinien massiv verzögert wird.
3. Der Ausbau und die Kapazitätssteigerung im Güterverkehr müssen zukünftig höher gewichtet werden als dasselbe im Personenverkehr. Ohne die noch notwendige Zulaufinfrastruktur im In- wie im Ausland können und werden wir eine massive Erhöhung der Verlagerung der Güter auf die Schiene nie erreichen.
Nun aber zurück zur Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und den SBB sowie den KTU. Der Bundesrat beantragt für die geplanten ungedeckten Kosten aus Betrieb und Unterhalt sowie für die Finanzierung von Infrastrukturen 4542 Millionen Franken. Davon entfallen 3322 Millionen Franken auf die SBB und 1220 Millionen Franken auf die KTU. Der Ständerat hat für die KTU eine Erhöhung des Kredits um 59 Millionen Franken beschlossen und den SBB eine beantragte Erhöhung um 140 Millionen verweigert. Der Grund lag wohl darin, dass die SBB die Finanzierung von Erweiterungsprojekten und nicht primär den Substanzerhalt als Grund für die Erhöhung geltend machen.
Das Netzaudit der SBB hat einen grossen Nachholbedarf beim Substanzerhalt ergeben; es handelt sich um einen dafür erforderlichen Betrag von rund 850 Millionen Franken, wie wir alle wissen. In der Vorlage des Bundesrates ist für das Jahr 2011 für den Substanzerhalt eine Erhöhung von 150 Millionen und für das Jahr 2012 eine Erhöhung von 175 Millionen Franken gegenüber den Vorjahren vorgesehen. Dies sind also weit weniger Mittel als von den SBB verlangt. Wir sind der Auffassung, dass die Aufstockung um 140 Millionen Franken für die SBB dann gerechtfertigt ist, wenn das Geld in erster Linie für den Substanzerhalt eingesetzt wird. Diesbezüglich muss aber die Verwendung der zusätzlichen Mittel in enger Absprache mit dem Bundesamt für Verkehr erfolgen. Eine entsprechende Zusage haben wir in der KVF vom Direktor des Bundesamtes für Verkehr, von Herrn Füglistaller, erhalten. Dass die zusätzlichen Mittel vorübergehend dem FinöV-Fonds entnommen werden, kann insofern akzeptiert werden, als dies nur für die nächsten zwei Jahre gilt und, wie ich eingangs erwähnt habe, während dieser zwei Jahre eine Grundsatzdiskussion und Entscheidfindung stattfinden muss, wie Betrieb und Unterhalt sowie die zukünftig notwendigen Infrastrukturen finanziert werden sollen.
Die CVP/EVP/glp-Fraktion empfiehlt Ihnen, bei den drei Bundesbeschlüssen und beim Gesetz immer der Mehrheit zu folgen.
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