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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-08

Wortprotokoll

Dann komme ich zum Minderheitsantrag von Graffenried.

Die Schweizer Börse ist keine öffentlich-rechtliche Einrichtung, sondern eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, deren grösste Aktionäre unter anderem die zwei Grossbanken UBS und Credit Suisse sind. Aus rechtsstaatlichen Gründen ist es deshalb zwingend notwendig, dass nicht die Schweizer Börse, also die SIX Exchange Regulation, sondern der Bundesrat als demokratisch legitimiertes Exekutivorgan die zulässigen Standards bestimmt. Das Gebiet der Rechnungslegung ist keine rein börseninterne Angelegenheit; der Bundesrat wird in der Lage sein, ausreichend schnell auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der anerkannten Standards zur Rechnungslegung zu reagieren, das kann ich Ihnen schon hier versprechen. Es ist davon auszugehen, dass die drei für die Schweizer Börse relevanten Standards - Swiss GAAP FER, IFRS und US GAAP - als Standards im Sinne von Artikel 962a Absatz 5 bezeichnet werden. Für die börsenkotierten Unternehmen wird sich mit der geplanten Kompetenz des Bundesrates nichts ändern. Zudem wird die Verordnung des Bundesrates nicht im luftleeren Raum entstehen, sondern in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und privaten Organisationen.

Aus diesen Gründen erachte ich eine Änderung des bundesrätlichen Entwurfes als nicht notwendig und bitte Sie, der Minderheit von Graffenried und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.

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