Thanei Anita · Nationalrat · 2010-12-08
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-08
Wortprotokoll
Im Namen der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ich möchte nicht verhehlen, dass es uns dabei nicht nur um formelle Gründe geht und dass wir selbstverständlich vielmehr aus inhaltlichen Gründen mit einer Erhöhung dieser Schwellenwerte nicht einverstanden sind.
Aber nun zum formellen Argument: Der Bundesrat hat im Jahre 2007, das heisst vor drei Jahren, eine Vorlage zum Aktien- und Rechnungslegungsrecht präsentiert. Der Ständerat hat wegen der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" ein erstes Splitting vorgenommen und das Rechnungslegungsrecht abgetrennt; das ist die Vorlage 2, über die wir nachher beraten werden. In der Herbstsession ist nun in diesem Rat handstreichartig eine weitere Absplittung vorgenommen worden. Mit der sogenannten Schwellenwertvorlage, der Vorlage 3, wird zudem noch etwas ganz Kühnes verlangt, nämlich, dass diese Gesetzesänderung bereits per 1. Juli 2011 in Kraft treten soll.
Zum Inhaltlichen möchte ich nicht Stellung nehmen, aber zum Formellen. Der Ständerat hat als Chambre de Réflexion [PAGE 1903] vernünftigerweise beschlossen, nicht auf diese Vorlage einzutreten, damit man genügend Zeit hat, auch über das Inhaltliche zu diskutieren. Das scheint auch mir vernünftig; es macht schlichtweg keinen Sinn, jetzt noch einmal eine Vorlage abzuspalten.
Ich möchte mich noch konkret zum Kriterium Rechtssicherheit äussern. Ich weiss nicht, wie es um die Rechtssicherheit bestellt ist, wenn wir in der Frühjahrs- oder Sommersession ein Gesetz verabschieden, das am 1. Juli 2011 in Kraft treten soll; es handelt sich immerhin um einen referendumspflichtigen Bundesbeschluss. Das heisst, dass das Gesetz rückwirkend in Kraft treten wird. Damit tun Sie den KMU einen Bärendienst. Diese wissen dann nämlich Mitte oder Ende nächsten Jahres nicht, welches Recht zur Anwendung gelangt.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zuzustimmen, dem Ständerat zu folgen und somit nicht auf die Vorlage einzutreten.