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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2010-12-08

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-08

Wortprotokoll

Die Motion Joder will den Strafrahmen bei vorsätzlicher Körperverletzung verschärfen. Der von der Kommission mit 15 zu 8 Stimmen angenommene Vorstoss sieht eine Verschärfung des Strafrahmens bei Körperverletzung als Prävention; d. h., Ziel und Zweck der Erhöhung der Strafandrohung ist die abschreckende Wirkung. Es ist erwiesen, dass die Anzahl der Gewaltdelikte und auch die Intensität der Gewalt in erschreckendem Mass zugenommen haben. Die Kommissionsmehrheit möchte dem mit einer Verschärfung der Strafandrohung begegnen. Der Bundesrat soll eine entsprechende Anpassung vornehmen. Wir denken wie der Motionär zum Beispiel an eine Erhöhung der Mindeststrafe oder an qualifizierte Merkmale wie bandenmässige Begehung der Taten oder die Verwendung von gefährlichen Waffen usw.

Die Minderheit stellt zwar auch fest, dass die vorsätzlichen, namentlich die leichten Körperverletzungen seit 1995 kontinuierlich zugenommen haben. Allerdings glaubt die Minderheit nicht daran, dass die Verschärfung der Strafen hinsichtlich vorsätzlicher Körperverletzung eine taugliche Massnahme sei. Das ist natürlich auch nicht die Meinung der Mehrheit; das ist nur ein kleines Mosaiksteinchen. Ein erhöhtes Strafmass heisst ja nicht, dass die Verfolgung wegen begangener Delikte lockerer gestaltet werden muss - die Minderheit sagt, dort sei der Ansatz, man müsse schneller und klarer bestrafen. Das ist natürlich auch die Meinung der Mehrheit, diesen Mosaikstein braucht es auch, aber es heisst ja nicht, dass wir, wenn wir das eine haben, auf das andere verzichten sollen. Auch die Mehrheit sieht in der hohen Wahrscheinlichkeit, dass jemand wegen begangener Delikte tatsächlich verfolgt und bestraft wird, und zwar schnell, eine verschärfte Prävention. Das heisst aber nicht, dass man deswegen nicht auch gleichzeitig schärfere Strafen ins Auge fassen sollte.

Der Bundesrat war früher eher gegen die Motion, und in der letzten Session - Frau Bundesrätin Sommaruga wird dies vielleicht bestätigen - hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, die damals ja noch das Dossier hatte, im Ständerat wortwörtlich gesagt: "Insofern gibt es heute keinen Grund mehr, sich gegen diese Motion zu wehren bzw. eine Ablehnung oder die Umwandlung in einen Prüfungsauftrag zu beantragen." (AB 2010 S 869) Der Bundesrat hat ja in der Zwischenzeit auch Vorschläge für eine Verschärfung des Strafrechts in die Vernehmlassung gegeben. So schlägt er zum Beispiel die Erhöhung der Mindeststrafe bei schwerer Körperverletzung vor, und bei einfacher Körperverletzung will er die fakultative Strafminderung in leichten Fällen streichen.

Man könnte nun sagen, die Motion renne offene Türen ein, aber es wäre falsch, sie deswegen abzulehnen, weil wir damit politisch ein völlig falsches Signal geben würden. Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen. Wir signalisieren so auch unser Einverständnis damit, dass das Rechtsgut der körperlichen Integrität im Verhältnis zum Rechtsgut des Eigentums wieder stärker gewichtet wird, wie wir das hier im Saal ja schon oft gesagt haben.

Der Ständerat hat den Text leicht abgeändert - dies aus rechtlichen Gründen; wegen dem Parlamentsgesetz musste er das tun -, hat den Inhalt aber belassen und die Motion angenommen.

Wir bitten Sie, den leicht geänderten Text des Ständerates zu übernehmen.