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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-12-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-12-13

Wortprotokoll

Herr Nationalrat, das UVEK und das EFD haben im Sommer 2010 eine Anhörung zum Modell "Teilkompensation" durchgeführt. Dieses Modell sieht vor, dass der Bund die Aufwendungen für den Ausbau der neu ins Nationalstrassennetz zu übernehmenden Strassen im Umfang von rund 200 Millionen Franken pro Jahr trägt, während die Kantone die Aufwendungen für Betrieb und Unterhalt im Umfang von 105 Millionen Franken pro Jahr zu kompensieren haben. Die grosse Mehrheit der Kantone hat diesem Modell zugestimmt. Ergänzend hat der Bundesrat das UVEK im Rahmen der Verständigungslösung von Bund und Kantonen zum NFA, des Konsolidierungsprogramms 2012/13 sowie der Anpassung des Netzbeschlusses mit Beschluss vom 27. Oktober 2010 beauftragt, die Reduktion des Kompensationsbedarfs von 105 auf rund 30 Millionen Franken pro Jahr zu prüfen. Damit sind die Eckwerte für die Finanzierung der vorgesehenen Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz zwischen dem Bund und den Kantonen im Grundsatz geklärt. Abschliessend festzulegen ist noch die Höhe des Bedarfs der Kompensation durch die Kantone.

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