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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-13

Wortprotokoll

Eines der Ziele der neuen Artikel 75a und 75b der Bundespersonalverordnung betreffend familienergänzende Kinderbetreuung ist die Erhöhung der Erwerbsquote von Frauen im mittleren und oberen Kader. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn auch Angestellte mit Bruttohaushalteinkommen zwischen 10 000 und 20 000 Franken von einer Kostenvergütung profitieren können. Bei der Berechnung des Bruttohaushalteinkommens wird das Einkommen des Partners bzw. der Partnerin hinzugerechnet. Würde die Maximalhöhe tiefer angesetzt, so könnten viele Frauen des mittleren und oberen Kaders nicht mehr von einer Kostenvergütung profitieren. Dies hätte dann zur Folge, dass die geplante Attraktivitätssteigerung für diese Personalkategorie nicht möglich wäre.

Der Bundesrat sieht keinen hohen Bedarf für die familienergänzende Betreuung schulpflichtiger Kinder. Eine solche Regelung wäre mit hohen Kosten verbunden. Flexible Altersrücktritte sind schon heute möglich. Es gibt diesbezüglich keinen Zusammenhang mit der Kostenvergütung für die familienergänzende Kinderbetreuung, und die Regelung führt auch nicht zu höheren Personalkosten. Bei der neuesten Revision der Bundespersonalverordnung ging es lediglich darum, die älteren Angestellten zu einem längeren Verbleib im Erwerbsprozess zu motivieren, da es zusehends schwieriger wird, insbesondere jüngere, gut qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Bei diesen Massnahmen wird für die gesamte Bundesverwaltung von bescheidenen Mehrkosten zwischen 70 000 und 140 000 Franken pro Jahr ausgegangen, welche durch die laufenden Personalkredite aufgefangen werden können.