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Schenker Silvia · Nationalrat · 2010-12-14

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-14

Wortprotokoll

Wir sind hier beim ersten Artikel zum Thema "Wiedereingliederung von Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern". Ich möchte hier ausdrücklich festhalten, dass ich mich für jede Person freue, die den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben schafft. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch die Leistungen der IV-Stellen zur Unterstützung dieser Betroffenen ausdrücklich anerkennen, damit das auch einmal gesagt sei. Wie ich auch schon gesagt habe, halte ich gewisse Massnahmen, die in dieser Revision enthalten sind, durchaus für sinnvoll, vor allem die Massnahmen, die zur Unterstützung der Wiedereingliederung von Rentenbezügern dienen.

Nun versucht Herr Bortoluzzi, diese Bestimmung mit seinem Minderheitsantrag stark einzuengen. Er will nämlich vorschreiben, dass Integrationsmassnahmen nur dann mehrmals zugesprochen werden können, wenn diese im allgemeinen, ersten Arbeitsmarkt erfolgen. Diese Einschränkung ist nicht sinnvoll; sie erschwert zudem die sowieso schon schwierige Aufgabe für die IV-Stellen und für die Betroffenen.

Selbstverständlich ist es das Ziel der Eingliederungsbemühungen, dass die Betroffenen eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt finden. Der Weg dorthin kann aber sehr unterschiedlich sein. Gerade Menschen, die bereits seit einiger Zeit eine Rente haben, brauchen Zeit und die Möglichkeit, einen sanften Einstieg zu machen. Der sanfte Einstieg kann oder muss in gewissen Fällen über den geschützten Rahmen führen, und manchmal muss es möglich sein, Massnahmen für eine Integration im geschützten Rahmen mehrmals zu sprechen.

Ich bitte Sie darum dringend, den Antrag der Minderheit Bortoluzzi abzulehnen - nicht weil ich nicht auch möchte, dass die Betroffenen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, sondern weil ich möchte, dass die Betroffenen den Weg ins Erwerbsleben in dem Tempo zurücklegen können, das ihnen und ihren Möglichkeiten entspricht.

Hingegen unterstützt die SP-Fraktion sehr gerne den Antrag der Minderheit Weber-Gobet. Sie möchte das Recht auf Beratung und Unterstützung für die Arbeitgeber im Gesetz festhalten, und sie möchte vor allem auch festhalten, dass die Beratungsleistungen für einen unbegrenzten Zeitraum möglich sind. Aus der Praxis weiss ich, wie wichtig die Beratung für Arbeitgeber ist. Wer sich darauf einlässt, jemanden anzustellen, der seit einiger Zeit eine IV-Rente hatte, sollte die grösstmögliche Unterstützung durch die IV erhalten. [PAGE 2029]

Gerade psychische Krankheiten zeichnen sich durch schwankende Verläufe aus. Ich spreche hier aus Erfahrung, ich bin Sozialarbeiterin in einer psychiatrischen Klinik. Nach zwei, drei Jahren, in denen es den Menschen gutgeht, kann plötzlich wieder eine Krise kommen. Genau in diesen Momenten brauchen die Betroffenen, aber auch die Arbeitgeber Unterstützung und Beratung. Die IV-Stellen sind für solche Beratungen geeignet.