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Scherer Marcel · Nationalrat · 2010-12-14

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14

Wortprotokoll

Ich kann es vorwegnehmen: Die SVP-Fraktion wird bei Artikel 7b, bei dem es um Sanktionen geht, der Mehrheit zustimmen. Dazu folgende Begründung:

Leistungen seitens der IV müssen gekürzt oder ganz verweigert werden können, dies insbesondere dann, wenn Leistungen offensichtlich oder nachgewiesenermassen zu Unrecht erwirkt wurden, wenn der IV bewusst Informationen vorenthalten wurden oder wenn der Meldepflicht gegenüber der IV nicht nachgelebt wurde. Die Mehrheit der Kommission unterstützt demzufolge bei Absatz 3 die Formulierung gemäss Bundesrat, wonach bei Entscheiden über die Kürzung oder [PAGE 2025] Verweigerung von Leistungen alle Umstände des einzelnen Falles, insbesondere das Ausmass des Verschuldens der versicherten Person, zu berücksichtigen sind. Es wird also nicht einfach über Kürzung oder Verweigerung entschieden, sondern jeder einzelne Fall wird konkret beurteilt. Die Minderheit I (Prelicz-Huber) will dagegen das Verschulden des einzelnen Rentenbezügers ausschliessen, und die Minderheit II (Goll) will bei der Beurteilung die wirtschaftliche Lage der Leistungsbezüger mit einbeziehen, wenn es um Kürzung oder Verweigerung der Rente geht. Die wirtschaftliche Lage eines Bezügers darf doch nicht in Betracht gezogen werden, wenn eine Rente unrechtmässig erwirkt wurde! Damit würden wir kriminelle Handlungen geradezu schützen.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen.

Bei Absatz 4 wird präzisiert, dass Hilflosenentschädigungen den Sanktionen nicht unterworfen sein sollen, die Taggelder hingegen schon. In Abweichung von Artikel 21 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts sollen also, wenn Sie der Mehrheit folgen, bei unrechtmässigen Rentenbezügen auch die Taggelder verweigert oder gekürzt werden können.

Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, auch hier der Mehrheit zu folgen.

[VS]