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Schenker Silvia · Nationalrat · 2010-12-14

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-14

Wortprotokoll

Als ich den Rückweisungsantrag formulierte, ahnte ich nicht, dass es noch schlimmer kommen würde. Schon die Vorlage, die uns zu Beginn der Beratungen in der SGK unterbreitet wurde, war aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Sie wies gravierende Mängel auf. 17 000 Personen sollen aus der Invalidenversicherung in den ersten Arbeitsmarkt geführt werden. Dafür gibt es einige Massnahmen, die im Grundsatz prüfenswert sind. Zu begrüssen ist insbesondere, dass versucht wird, den Betroffenen ein gewisses Mass an Sicherheit zu geben, damit sie ihre Rente nicht sofort verlieren, wenn sie einen Wiedereinstieg ins [PAGE 2013] Arbeitsleben anpacken. Was aber auch in dieser Vorlage zu Beginn der Beratungen komplett gefehlt hat - wie übrigens auch schon bei der 5. IV-Revision -, sind Verpflichtungen für die Arbeitgeber. Stattdessen hat der Bundesrat auch in diesem ersten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision wieder Vorschläge gemacht, wie die Hürden für Arbeitgeber, die Menschen mit Leistungseinschränkungen beschäftigen sollen, noch stärker abgebaut werden.

Ich wünschte mir, die Versicherten würden ähnlich pfleglich behandelt, wie dies bei den Arbeitgebern der Fall ist. Das ist aber mitnichten so. Wir werden in der Detailberatung noch einiges dazu hören.

Absolut stossend ist jedoch die Schlussbestimmung. Das gilt sowohl für die Formulierung des Ständerates als auch für diejenige, die in der SGK des Nationalrates eingefügt wurde. Für die SP ist es grundsätzlich nicht akzeptabel, dass Menschen mit einem bestimmten Krankheitsbild von der Invalidenversicherung anders behandelt werden sollen als alle anderen. Genau dazu führt jedoch die Schlussbestimmung der Vorlage. Nicht die Diagnose entscheidet darüber, ob jemand aus Krankheitsgründen nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Genau von dieser Annahme geht jedoch die Schlussbestimmung, wie sie von Bundesrat und Ständerat verabschiedet wurde, aus. Die Mehrheit der SGK meint, sich dem Vorwurf entziehen zu können, bestimmte Krankheitsbilder von der IV auszuschliessen, indem sie eine andere Formulierung verwendet. Diese ist aber noch schlimmer. Noch mehr Menschen sind von ihr betroffen; sie ist noch unklarer, und noch schwammiger ist die Abgrenzung.

Ich ersuche Sie darum im Namen der Minderheit, diese Vorlage an den Absender zurückzuschicken. Die einseitige Härte gegenüber den Invaliden ist nicht akzeptabel und eines Landes wie der Schweiz nicht würdig. Der Bundesrat soll die Vorlage ausgewogener gestalten, indem er auch die Arbeitgeber und nicht nur die Versicherten in die Pflicht nimmt. Der Bundesrat soll davon Abstand nehmen, die Renten einer grossen Gruppe von Betroffenen ohne Revisionsgründe zu kürzen oder zu streichen. Psychische Krankheiten sind eine tragische Realität, auch wenn sie tabuisiert und gerne verdrängt werden. Kein Problem wird gelöst, kein Rappen wird gespart, wenn wir hier mit einem Federstrich psychische Krankheitsbilder zu nicht IV-würdigen Phantomen erklären.

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