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Bieri Peter · Ständerat · 2001-03-20

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-20

Wortprotokoll

Es ist wie gesagt ein Zufall, dass ich hier schon wieder sprechen muss; ich wurde damals als Kommissionssprecher bestimmt.

In der vorliegenden Motion der WAK-NR wird der Bundesrat beauftragt, die heute unbefriedigende Situation der Militärdienst leistenden Arbeitslosen, die zwischen Lehr- bzw. Schulabschluss und dem Militärdienst oder zwischen zwei Militärdienstleistungen stehen, einer Lösung zuzuführen. Gemäss heutiger Gesetzgebung sowie aufgrund der Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes, bestätigt im Urteil C 389/96, erhalten die betroffenen Personen keine Arbeitslosenentschädigung, weil sie in Anwendung von Artikel 15 und Artikel 85a Arbeitslosenversicherungsgesetz als nicht vermittlungsfähig gelten und damit keine Anspruchsberechtigung nach Artikel 8 haben. Die Betroffenen können auch aus der heutigen Erwerbsersatzordnung - Artikel 1 nennt die entschädigungsberechtigten Personen - keinen Anspruch ableiten. Da der Militärdienst eine vom Staat auferlegte Pflichtleistung ist und es somit nicht in die Kompetenz respektive die Freiheit des Betroffenen fällt, zu entscheiden, ob er diesen Dienst leisten will oder nicht, ergibt sich bei dieser Ausgangslage eine offensichtliche Ungerechtigkeit.

Die vorberatende Kommission des Nationalrates, die ursprünglich die Parlamentarische Initiative Robbiani (99.462) zu behandeln hatte, begründet ihre Motion auch damit, dass diese Versicherungslücke umso ungerechtfertigter sei, "als die Betroffenen einerseits einen Dienst für die Allgemeinheit leisten und andererseits eine Pflicht erfüllen, der sie sich nicht entziehen können".

Die Motion lässt verschiedene Lösungswege offen. Grundsätzlich wäre es möglich, den Weg über eine Revision der ohnehin anstehenden Arbeitslosenversicherungsgesetzgebung oder den Weg über eine Ergänzung der Erwerbsersatzordnung zu beschreiten. Organisatorisch könnte sich das Problem mit der "Armee XXI" - mit einer optimierten, nahtlosen Aneinanderreihung der verschiedenen Militärdienstleistungen - zumindest entschärfen.

Das Anliegen, das hier vorgebracht wird, ist nicht neu und bereits mit mehreren Vorstössen zur Diskussion gebracht worden. Unter anderem hat Frau Langenberger, unsere heutige Kollegin, im Nationalrat eine Interpellation dazu eingereicht (96.3604). Im Ständerat hat der Sprechende 1998 eine Motion zum gleichen Thema eingereicht (98.3016), die vom Ständerat überwiesen und vom Nationalrat - wie vom Bundesrat beantragt - in ein Postulat umgewandelt wurde.

Mittlerweile ist auch der Bundesrat einsichtig - oder soll ich sagen: einsichtiger - geworden, da er nun bereit ist, diese Motion entgegenzunehmen.

In der Kommissionsberatung haben wir festgestellt, dass die Verwaltung den Ball zwischen Erwerbsersatzordnung und Arbeitslosenversicherung hin und her zu schieben versucht. [PAGE 132] Diesbezüglich ist der Bundesrat aufgefordert, einen Grundsatzentscheid zu fällen, mit welcher Versicherung er das Problem lösen will. Gleichzeitig ist er dazu aufgerufen, mit der Reorganisation der Armee und des Bevölkerungsschutzes organisatorische Massnahmen zu treffen, damit möglichst wenig solche Zeitfenster entstehen und die Versicherungen nicht unnötig belastet werden. Auch ist die Kommission dezidiert der Auffassung, dass Militärdienstleistungen mit beruflichen Ausbildungs- und Studiengängen nicht vergleichbar sind. Das ist ein Argument, das von der Verwaltung vorgebracht wurde, das die Kommission aber so nicht zu teilen vermag, handelt es sich doch hier, wie bereits ausgeführt, um eine obligatorisch vom Staat verordnete Leistung an der Gemeinschaft.

Die Kommission empfiehlt Ihnen, die Motion als Motion zu überweisen, selbst wenn der vorgeschlagene Zeitplan, wonach der Bundesrat bis spätestens Ende März 2001 Bericht und Antrag zu einem Lösungsvorschlag unterbreiten soll, wahrscheinlich eine Illusion ist. Hingegen erwartet die Kommission, dass dem Parlament mit der angekündigten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ein Lösungsvorschlag unterbreitet wird.

In diesem Sinne beantragt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, die Motion zu überweisen.

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