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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2010-12-16

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-16

Wortprotokoll

Es stellt sich hier natürlich wieder die Frage: Wollen Sie möglichst viele Renten beibehalten und verteilen, oder wollen Sie sich bemühen, diesen Leuten eine Chance geben, sich im Arbeitsprozess einzugliedern? Diese Frage ist hier auch wieder gestellt, und man hat den Eindruck, es gehe Ihnen vor allem darum, ja dafür besorgt zu sein, dass möglichst viele Renten verteilt werden können. Das, meine ich, ist doch nicht im Sinne dieser Versicherung. Es ist ein schon länger bestehendes Anliegen von uns, dass man in der Invalidenversicherung die unklaren Zusammenhänge zwischen Erwerbsunfähigkeit und nichtnachweisbarer Krankheit und Einschränkung einmal einer genauen Überprüfung unterzieht.

Mit dieser Regelung, die uns hier vorliegt, wird das endlich getan; ich meine, dass es dringend nötig ist, dass man es tut. Ich kann hier wieder einmal festhalten, dass es der Glaubwürdigkeit der Sozialversicherung dient, wenn man dafür besorgt ist, dass Ordnung in der Sozialversicherung herrscht. Wir haben einmal den Ausdruck "Scheininvalidität" gebraucht; das hat dazu geführt, dass Korrekturen eingeführt wurden und dass Korrekturen weitergeführt wurden. Es ist dringend nötig, dass solche Korrekturen erfolgen.

Wenn man diese Problematik in der Invalidenversicherung erwähnt, muss man auch einmal die dafür Verantwortlichen bezeichnen; es sind mitunter die Mediziner, die über Jahre hinweg in einer wenig Sensibilität aufweisenden Art und Weise dafür gesorgt haben, dass die Sozialversicherung belastet wurde, und zwar in einer Art und Weise, wie es eben nicht nötig gewesen wäre und zu diesem Schuldenberg in der Invalidenversicherung geführt hat. Seit wir etwa vor fünf Jahren die regionalen ärztlichen Dienste eingeführt haben - übrigens auch Ärzte, auch Mediziner -, hat man feststellen können, dass Korrekturen in Bezug auf die Verrentung von Personen erfolgt sind; das ist stark zurückgegangen.

Ich erlaube mir nicht, eine medizinische Beurteilung abzugeben; das kann ich nicht. Aber ich kann Statistiken lesen, und hier muss man halt feststellen, dass vor allem in der Deutschschweiz Leute mit Schleudertraumata in einer Art und Weise in die Invalidenversicherung aufgenommen werden, die in keinem Vergleich steht beispielsweise mit der Romandie. Da muss man doch sagen, da stimmt etwas nicht. Solche Fälle, denke ich, müssen einmal überprüft werden.

Nun zum Ablauf, ich meine, zu dem, was hier zu der Frage gesagt wurde, was mit den Leuten passiere, die betroffen seien. Man muss auch nicht übertreiben. Wenn man feststellt, dass eine Rente abgesprochen wird, dann hat der Betroffene zwei Jahre Massnahmen zugute, Massnahmen, die eine Eingliederung zum Ziel haben. Während diesen zwei Jahren werden die Rente und alle Leistungen, die ihm einmal zugesprochen wurden, weiterhin bezahlt. Es ist also eine recht zurückhaltende Art und Weise, wie man damit umgeht. Es ist klar, es ist eine sehr sensible Arbeit, und die macht nötig, dass vorsichtig vorgegangen wird. Ich erwarte von den IV-Stellen, dass diese Arbeit auch mit der notwendigen Zurückhaltung vollzogen wird. Dazu ist wieder festzuhalten: Über 55-Jährige sind von dieser Massnahme nicht betroffen, und Personen, die seit über fünfzehn Jahren eine Rente beziehen, sind auch nicht betroffen.

Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zu folgen. Ich meine auch, dass man dem Einzelantrag Humbel zustimmen sollte. Ich kann im Moment nicht genau beurteilen, was die Folge ist, aber damit schaffen wir eine Differenz zum Ständerat, und es besteht die Möglichkeit, in diesem Verfahren diese Sache genau anzusehen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.