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Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-12-08

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-08

Wortprotokoll

In Anknüpfung an das Votum von Kollege Gutzwiller bekenne ich mich zu den Bewegten. Jetzt werden Sie sich fragen, weshalb ich als Bewegter zum Schluss komme, dass man die drei Sportlektionen nicht in diesem neuen Gesetz verankern soll. [PAGE 1180]

Wenn ich mich hier äussere, so nicht, weil ich ein fulminantes juristisches Votum halten will, das habe ich in der Kommission getan, sondern, Frau Kollegin Fetz, weil Ihr Anknüpfungspunkt falsch ist. Es geht überhaupt nicht um die Frage: "Drei Lektionen - ja oder nein?" Das steht überhaupt nicht zur Diskussion! Es gibt hier niemanden, der die drei Lektionen infrage stellt, überhaupt nicht; es geht um etwas ganz anderes: Es geht einzig und allein um die Frage, wer die verfassungsmässige Kompetenz hat, diese drei Lektionen festzulegen; nur darum geht es. Wenn Sie nun aber sagen, nur so seien die drei Lektionen gesichert, und uns quasi vorwerfen, wenn wir sie nicht in dieses Gesetz aufnähmen, seien wir die Totengräber dieser drei Lektionen, muss ich das zurückweisen, Frau Fetz, denn das ist nicht der Aufhänger.

Es geht ganz einfach um die folgende Frage: Wir haben zwei Gutachten; es ist nicht verwunderlich, wenn zwei Professoren, zwei Juristen, die Gutachten machen, nicht gleicher Meinung sind - sonst wären sie ja keine guten Professoren, das ist völlig klar. (Heiterkeit) Sie werden sich fragen, warum wir diesen Absatz 3bis streichen wollen, wenn niemand gegen diese drei Lektionen ist, warum wir die Frage überhaupt aufwerfen. Wir tun dies aus einem ganz einfachen Grund: Im Nationalrat wurde die Zuständigkeitsfrage nicht à fond diskutiert, und wir als Gesetzgeber haben die Pflicht, die Verfassung auszulegen. Wenn Sie sich für die eine Seite entscheiden, dann entscheiden Sie sich für diese Seite, und wenn Sie sich für die andere Seite entscheiden, dann tun Sie das. Aber wir haben die Pflicht, die Verfassung auszulegen. Nur das ist das Thema hier - nur das, einzig und allein.

Persönlich bin ich der Meinung: Herr Ehrenzeller weist darauf hin, dass sich seit der Bildungsverfassung in der Landschaft etwas geändert hat, und dieser Meinung von Professor Ehrenzeller neige ich zu. Aber wenn die Mehrheit anderer Meinung ist, dann gilt das als Willenskundgebung des Parlamentes, wie diese Frage zu interpretieren sei. Aber hören Sie auf, "Drei oder nicht drei?" zu diskutieren! Das ist nicht das Thema, sondern einzig und allein die Frage der Zuständigkeit. Das wollte ich Ihnen einfach noch einmal klar sagen.

Erfreulich ist der Ist-Zustand, Frau Savary hat darauf hingewiesen: Ich habe hier unverdächtige Zeugen. Ich bin natürlich angegangen worden, und das ist auch gut. Es gibt einen Schweizerischen Verband für Sport in der Schule. Er bangt natürlich etwas um diese Lektionenzahl, und dafür habe ich ja auch Verständnis. Sie sehen die Statistik und auch die Mitteilung, und ich möchte doch auch festhalten, was mir dieser Verband mitgeteilt hat. Ich habe gesagt, ich hätte Vertrauen in die EDK, und der Verband schreibt: "Ihr Vertrauen in die EDK wird gerechtfertigt durch die Tatsache, dass auf der Volksschulstufe das momentan geltende Bundesgesetz nahezu hundertprozentig umgesetzt wird. Wir freuen uns ebenfalls darüber." Das wollte ich Ihnen doch einfach auch noch sagen. Wir sind nicht in einem Notstand, in einer Notstandsituation. Es will niemand hier irgendetwas ändern.

Der langen Rede kurzer Sinn: Es geht um die Frage, wer die Zuständigkeit hat? Mich nähme wunder, wie Sie urteilen würden, wenn wir hingehen und sagen würden: "Lehrpläne der Volksschule: sechs Lektionen Französisch"! Sport ist ein Bestandteil des Lehrplanes - nicht mehr und nicht weniger. Und ich bin der Meinung, dass die Lehrpläne Sache der Kantone sind und sich die Kantone koordinieren sollen. So einfach ist die Geschichte. Die drei Lektionen, die sind aus meiner Sicht nicht in Gefahr. Ich sage Ihnen etwas: Ich möchte den Regierungsrat und die Regierungsrätin sehen, die in ihrem Kanton diese drei Lektionen abbauen. Sie würden im kantonalen Parlament sehr wahrscheinlich eine fulminante Niederlage einfahren.