Fetz Anita · Ständerat · 2010-12-08
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-08
Wortprotokoll
Ich werde beide Minderheitsanträge zusammen begründen, weil sie ja zusammengehören.
Zuerst zum Inhaltlichen: Auch der Kommissionssprecher hat es gesagt: Sport in der Schule macht nicht nur fit, sondern auch schlau. Wir wissen heute, dass das eng zusammenhängt. Allerdings - das ist der Vorbehalt - macht der Sport nur dann fit, wenn er regelmässig getrieben wird. Das ist der Grund, warum die Minderheit Ihnen beantragt, die drei Sportstunden pro Woche für obligatorisch zu erklären und sie auch auf Gesetzesebene einzuführen. Der heutige Bewegungsmangel unserer Gesellschaft hat fatale Auswirkungen. Jedes dritte Kind ist übergewichtig, viele können, wenn sie in den Kindergarten kommen, nicht einmal einen Purzelbaum schlagen. Es ist also wirklich eine völlig andere Situation, die auch hochgradig zum Handeln auffordert. Es macht auch keinen Sinn, zig Millionen Franken für Präventionsprogramme für Bewegung auszugeben, ohne sicherzustellen, dass in den Schulen regelmässig Sport getrieben wird.
Sie wissen, die Vorgaben, dass der Schulsport obligatorisch ist und auch eine gewisse Anzahl Schulstunden dafür vorgesehen werden müssen, sind auf Bundesebene schon längst in einer Verordnung gegeben, aber sieben Kantone haben das immer noch nicht umgesetzt. Diese darf man, meine ich, durchaus nicht verärgern, aber doch etwas schubsen, damit sie den Mut haben, in die richtige Richtung zu gehen. Ich sage das übrigens auch im Wissen darum, dass mein Kanton auch zu den Säumigen gehört. Deshalb ist es auch wichtig, die Sache jetzt auf gesetzlicher Stufe zu regeln: Dort liest man es besser, und dann wird es auch eher umgesetzt.
Zum Formellen: Der Kommissionssprecher hat Ihnen das ausgezeichnet dargestellt. Für mich ist zentral, dass der Schulsport das einzige Schulfach ist, das überhaupt in der Bundesverfassung erwähnt wird, und zwar in Artikel 68 Absatz 3 der Bundesverfassung. Die Frage, die in der Kommission heftig diskutiert worden ist, lautet: Wie weit geht die verfassungsmässige Kompetenz? Schon der Bundesrat hat das mit dem genannten Gutachten Biaggini geklärt. Dieses kommt zum Schluss, dass die Kompetenz, für die Kantone eine Mindeststundenzahl festzulegen, absolut vorhanden ist, auch nach der neuen Bildungsverfassung. D. h., die Minderheitsanträge sind rechtlich zulässig, egal, ob die EDK das anders sieht oder nicht. Es ist klar: Wo ein Wille ist, da findet man auch ein Gegengutachten. Ich weiss, dass Ihnen jetzt nachher ein paar juristisch geschulte Kollegen das Gegenteil fulminant begründen werden, und dennoch möchte ich Sie auffordern: Lassen Sie sich nicht beeindrucken, es ist absolut wichtig, dass wir die drei Sportstunden in der Schule überall in der Schweiz durchsetzen, weil uns alles andere mittelfristig sehr viel teurer zu stehen kommen wird. [PAGE 1178] Letztendlich ist es ein politischer Entscheid des Gesetzgebers, und der sind wir.
Der Nationalrat hat der Regelung, also den drei obligatorischen Stunden, übrigens mit 131 zu 30 Stimmen zugestimmt. Er hat sich auch auf den Standpunkt gestellt, es sei rechtlich zulässig und politisch sinnvoll. Ich hoffe, dass Sie das entsprechend auch unterstützen können.