Cottier Anton · Ständerat · 2001-03-20
Cottier Anton · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-20
Wortprotokoll
Wir haben in einem Votum vom "Abkommen von Locarno" gehört, das von der Branche im August des letzten Jahres abgeschlossen worden ist. Als Präsident von Procinema, deren Mitglieder die Filmvorführ- und die Filmverleihunternehmen sind, habe ich daran mitgewirkt. Die beiden Hauptakteure der Filmbranche, Cinésuisse, die von Nationalrat Tschäppät präsidiert wird, und Procinema, haben dort verhandelt. Dort wurde auch ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass die Filmkreise die im Gesetzentwurf formulierten Ziele voll unterstützen, nämlich höhere Finanzhilfen für das Filmschaffen und die Gewährleistung einer Angebots- und Sprachenvielfalt durch Filmverleih- und Filmvorführunternehmen. Gerade diese kulturelle Vielfalt soll von der Kinobranche mittels einer Selbstregulierungsordnung verwirklicht werden. Das ist der "Geist von Locarno", wie er unisono von der Branche ausgeführt und dargelegt worden ist. Der Staat soll nur subsidiär intervenieren, als Ultima Ratio, wenn die Branche diese Filmvielfalt nicht verwirklicht. Selbstregulierung nämlich hat in unserer schweizerischen Rechtsordnung Tradition und Erfolg. Wir könnten diesbezüglich einige Gebiete hervorheben.
Es wurde zu Recht von mehreren Votanten auch betont, dass die Branche heute schon die kulturelle Vielfalt aufs Beste verwirklicht. Sicher, es bestehen Vorschriften bezüglich Bewilligung, bezüglich Kontingentierung von Ein- und Ausfuhr. Aber in der Programmgestaltung - und darum geht es bei der Intervention des Bundes, um nichts anderes; Carlo Schmid hat das Beispiel der Matinees, der "Nuitées" und der 18.30-Uhr-Filmvorführungen als Programmintervention dargelegt - besteht gemäss der heutigen Gesetzesordnung absolute Freiheit. Deshalb ist dieses neue Gesetz diesbezüglich ein Rückschritt, und es ist interventionistisch. Das ist kein Gerücht, das ist eine Tatsache.
Aus Artikel 20 des Gesetzes ergibt sich nämlich, dass der Bund hier direkt eingreift - nicht subsidiär, sondern direkt. Artikel 20 sieht vor, dass der Bund die Programmgestaltung der Filmvorführunternehmen evaluieren kann, dass er [PAGE 123] kontrollieren, Massnahmen ergreifen, eine ganze Reihe von Sanktionen ergreifen kann. Man hat entgegnet, dass die Branche wohl auch "freiwillige, von ihr selbst vereinbarte Massnahmen" treffen könne. Dies wird als im neuen Gesetz bereits verwirklichte Selbstregulierung dargestellt. Das stimmt nicht. Diese "freiwilligen, von der Branche vereinbarten Massnahmen" sind der direkten interventionistischen Ordnung und Befehlsgewalt des Bundesamtes unterworfen. Bezüglich Programmgestaltung gibt es also ganz eindeutig eine direkte Intervention des Bundesamtes. Das will die Branche nicht. Die Branche will die Programme selbstbewusst, in Selbstverantwortung, gestalten können. Bisher hat sie das mit Erfolg getan - sonst wäre sie international gesehen nicht Spitzenreiterin in der kulturellen Filmvielfalt. Der Eingriff der Verwaltung wäre also nicht subsidiär, Ultima Ratio, sondern direkt.
Ein anderer Schwachpunkt dieser Vorlage ist die Abgabe. Im Expertenentwurf hiess diese Abgabe noch Lenkungsabgabe. Dagegen, wie übrigens auch gegen eine interventionistische Ordnung, wandten sich drei Bundesratsparteien und zahlreiche Organisationen, und heute heisst diese Lenkungsabgabe nur noch Abgabe. Gerade für kleine Kinounternehmen könnte diese existenzgefährdend sein.
Diese Abgabe, wie sie hier im Gesetz dargelegt wird, ist unausgereift. Sonst hätte man gemäss Protokoll der WBK - das ich dank der Erlaubnis des Präsidenten einsehen konnte - auf die zahlreichen Hinterfragungen und Zweifel an diesem Abgabensystem nicht damit geantwortet, dass das vorgeschlagene Abgabensystem rasch geändert werden könne, "wenn es zu stupid" werde. Es wurde selbst von der anderen Seite, von der Verwaltung, zugegeben, dass dieses System eben noch nicht ausgereift ist.
Es wird behauptet, dass eine Branchenvereinbarung, wie sie unisono verlangt wird, den Grossen diene und dass die Kleinen ausgespielt würden. Aber gerade um dies zu verhindern, schlägt die Minderheit vor, dass der Bundesrat die Branchenvereinbarung bezüglich der Bestimmungen zur kulturellen Vielfalt genehmigt.
Selbstregulierung wollen wir. Was heisst Selbstregulierung? Es heisst: Der Staat legt Eckwerte fest, wie hier die Angebots- und Sprachenvielfalt in den Artikeln 18 und 19. Die Verwirklichung dieser Ziele, die Filmprogrammgestaltung, die Kontrolle, die Sanktionen sollen von der Branche in Selbstverantwortung geregelt werden, wie sie dies heute auch tut. Erst subsidiär, wenn diese Selbstregulierungsordnung nicht spielt, soll der Staat als Ultima Ratio intervenieren. Der Bundesratsentwurf erfüllt diese Anforderung nicht. Das ist kein Gerücht, das ist eine Tatsache.
Aus meiner Sicht ist die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat eine Chance. Eine Chance nämlich, eine freie Ordnung für die Programmvielfalt zu schaffen, bei der heute noch keine staatliche Intervention besteht. Diese Rückweisung ist kein Zeitverlust, sondern ein Zeitgewinn - gerade wenn wir bedenken, dass das Abgabensystem von der Verwaltung selber als unausgereift bezeichnet wird und dieses innert kurzer Zeit wieder neu geregelt werden könnte. Das ist also ein Zeitgewinn, indem wir in die Tiefe gehen und ein logisches, zufrieden stellendes System schaffen.
Die Rückweisung ist auch eine Chance, indem das Gesetz im echten Dialog zwischen Filmkreisen und Behörden geschaffen wird.