Büttiker Rolf · Ständerat · 2010-12-08
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-08
Wortprotokoll
Auf der einen Seite habe ich lange überlegt, ob ich hier gegen den Block der Kommission einen Antrag stellen soll. Auf der anderen Seite habe ich seit 1987 - das ist eine lange Zeit, einige sagen, sie sei zu lange - gegen Doping gekämpft. Ich habe mir heute Morgen einen "Mupf" gegeben, es noch einmal zu tun. Denn eines muss ich Ihnen sagen: Eine Erfolgsgeschichte ist die Dopingbekämpfung nicht, weder in der Schweiz noch im Ausland.
Vorhin haben wir über Sportstätten diskutiert; das ist alles gut und recht, aber ganz oben im Sportbereich, im Profigeschäft, wo es ums grosse Geld geht, wo die "Vorbilder" unserer Jugend sind, ist nicht alles so, wie es sein sollte. Die Strategie hat mich schon immer erstaunt. Ich staune immer wieder darüber, mit welcher Vehemenz man im Dopingbereich gegen das Umfeld vorgeht: Den Arzt, den Helfer, den Mentaltrainer, den Konditionstrainer und alle andern, die im Umfeld tätig sind, packt man an und bestraft man. Für all die hat man Strafnormen aufgestellt; aber die Stars, die die hundert Meter laufen oder auf die Alpe d'Huez hinaufspurten, werden im Strafgesetzbuch geschont, die überlässt man dann den Sportverbänden. Das ist die Strategie.
Sie alle wissen: Die Sportverbände müssen dann ihre Mitglieder, ihre Paradepferde bestrafen. Nun frage ich Sie, ob eine Bestrafung in eigener Sache immer klappt. Wenn Sie die Machenschaften rund um die jüngste Geschichte objektiv betrachten, müssen Sie doch Folgendes sagen, und das meine ich als Liberaler: Ein Sportverband, also die private Seite, hat, wenn es ums Bestrafen geht, natürlich nicht die nötigen Mittel in der Hand und nicht die Kraft, um unmittelbar vor den Weltmeisterschaften oder vor den Olympischen Spielen, wenn es um die Wurst geht, gleichsam den Ast abzusägen, auf dem er, finanziell gesehen, sitzt, und den besten Sportler, den er hat, aus dem Verkehr zu ziehen, obwohl er ihn eigentlich aus dem Verkehr ziehen sollte. Deshalb geht die Strategie, die der Bundesrat in den letzten zwanzig Jahren verfolgt hat, nicht auf.
Nun, der Sport nimmt immer gigantischere Formen an, vor allem im Spitzenbereich; er ist zum Business geworden. Seit Jahren ist klar, dass das Doping als die Bedrohung des Sports schlechthin zu qualifizieren ist. Gut, in der letzten Zeit haben wir noch andere unschöne Dinge rund um Korruption mitbekommen. Neben dem Dopingsumpf haben wir jetzt auch noch den Korruptionssumpf, auch in unserem Land. Auch wenn um die Sportlerinnen und Sportler herum eine gewaltige Industrie entstanden ist, bleiben nach meiner Auffassung die Sportlerinnen und Sportler die zentralen Figuren im organisierten Sport.
Das Sportförderungsgesetz, das hier vorliegt, geht von der antiquierten, keineswegs mehr zeitgemässen Idee aus, der Sport könne sich in diesem Bereich in eigener Sache selber kontrollieren. Insbesondere die Dopingfälle zeigen immer wieder, dass die Verbandssanktionen meistens nur dann zur Anwendung kommen, wenn "kleine" Sportlerinnen und Sportler betroffen sind oder Sportlerinnen und Sportler, die eh vor dem Ende der Karriere stehen. Dann greift man zu; Sie haben den Fall Hingis sicher in bester Erinnerung. Aktuell sei an den Tour-de-France-Sieger Alberto Contador erinnert: Obwohl seit Monaten akuter Dopingverdacht besteht, bleiben die zuständigen Sanktionsbehörden untätig. Auch die Welt-Anti-Doping-Agentur schafft es nicht, im Rahmen der Dopingbekämpfung für Gleichheit und Gerechtigkeit zu sorgen. Sie haben mitbekommen, dass Contador sagte, er habe verdorbenes Fleisch gegessen. Wenn wir gemäss dem Entwurf des Bundesrates und der Kommission vorgehen, müssten wir wohl den Metzger ins Gefängnis stecken - und Contador fährt spätestens im Frühling weiter, wie Zülle seinerzeit übrigens auch. (Heiterkeit)
Es liegt deshalb wohl oder übel am Staat - das sage ich auch als Liberaler -, die notwendigen Vorkehren endlich zu treffen, wenn es um die Bestrafung geht. Er kann damit für Gleichheit und Korrektheit im sportlichen Wettbewerb sorgen, auch in Bezug auf Doping. Es ist deshalb geradezu grotesk, wenn gemäss Sportförderungsgesetz lediglich Dritte bestraft werden können, wenn es um Dopingmittel und Dopingmethoden geht. Es ist meine Grundüberzeugung, dass die Sportler für das, was mit ihrem Körper geschieht, letztlich selber verantwortlich sind. Deshalb müssen sie mit dem Sportförderungsgesetz auch unter den Geltungsbereich der Strafnormierung fallen; das versuche ich mit meinem Antrag zu erreichen. Es gibt wohl keine Konstellation auf der Welt, die vorsieht, dass ein Haupttäter straflos bleiben soll - wenigstens, was die Bestrafung durch den Staat anbelangt; die Verbandssanktionen sind natürlich gegeben -, während Dritte zur Rechenschaft gezogen werden sollen.
Wenn wir eine Regelung annehmen, wie sie nun vorgeschlagen wird, dann entspricht dies nur der halben Wahrheit. Wir drücken uns damit davor, ein klares Zeichen zu setzen. Wenn es uns ernst ist mit der Dopingbekämpfung, muss im Sportförderungsgesetz vorgesehen werden, dass die Hauptverantwortlichen bei Dopingvergehen - das sind die Sportlerin und der Sportler, die Dopingmittel anwenden - ebenfalls sanktioniert werden können. Wir müssen uns von der irrigen Vorstellung lösen, dass die Sportverbände in der Lage seien, bezüglich der Haupttäter selber für Recht und Gerechtigkeit zu sorgen. Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass es dann Urteile in eigener Sache gibt. Die Verbände müssen ihre eigenen Paradepferde aus dem Spiel nehmen, was sie nicht tun wollen. Mit der jetzigen Übungsanlage ist es so - Sie sehen das in der Praxis -, dass ein Arzt oder ein Helfer die Verantwortung übernimmt; sie werden dann bestraft. Das entlastet natürlich den Sportstar, der die Dopingmittel angewendet hat. Es liegt nun an uns, mit der Ausdehnung der Strafbarkeit auf die Sportlerinnen und Sportler selber einen glaubwürdigen Beitrag zur ehrlichen Dopingbekämpfung zu leisten.
Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass verbandsrechtliche und strafrechtliche Sanktionen problemlos nebeneinander bestehen können. Ein Sportler, der ein Delikt begeht und dadurch auch Verbandsatzungen verletzt, kann sowohl straf- als auch verbandsrechtlich sanktioniert werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Strafbarkeit im revidierten Sportförderungsgesetz auf die wichtigsten Protagonisten im Sport, die Sportlerinnen und Sportler, ausgedehnt wird. Nur das Umfeld der Sportler zu sanktionieren ist nicht einmal die halbe Lösung des Problems.
Ich höre immer wieder: "Ja, der Sportler macht ja seinen Körper selber kaputt, wenn er Dopingmittel nimmt." Das ist aber nur ein Punkt; das ist nicht gleich wie bei der Drogenbekämpfung. Am Start des Hundertmeterlaufes sind die sieben Läufer, die sich eben nicht dopen, im Nachteil [PAGE 1187] gegenüber demjenigen, der sich dopt. Die wissen dann, wenn es um den Final geht, dass das eine riesige finanzielle Dimension hat. Wenn ein Weltmeister nicht mehr unter die ersten zehn kommt, wird ihm z. B. der Vertrag mit irgendeiner Firma gekündigt. Deshalb erleidet dieses Argument, das ich immer wieder höre, Schiffbruch.
Ich bin der Meinung, dass wir eine Verantwortung haben, wenn wir für die Dopingbekämpfung wie für die Sportförderung, "Jugend und Sport", die Hochschule für Sport Magglingen usw. Steuergelder aufwenden; wir müssen nun endlich darangehen, diesen Dopingsumpf ernsthaft trockenzulegen. Ich habe das in diesem Saal schon mehrmals gesagt, ich habe nie Recht bekommen, ich werde auch jetzt wieder nicht Recht bekommen. Eine grosse Mehrheit wird dem vorliegenden Konzept zustimmen, aber das Problem ist jetzt eben auch in diesen zwanzig Jahren nicht gelöst worden. Wenn Sie es objektiv anschauen, müssen Sie das zugeben.
Die Öffentlichkeit verlangt jetzt, dass man diese Sportstars, die betrügen - das sind Betrüger, weil es bei einem Sieg oder einer Niederlage um sehr viel Geld geht -, nun wirklich mit dem Strafgesetzbuch hart anpackt.