Freitag Pankraz · Ständerat · 2010-12-13
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-13
Wortprotokoll
Ausgangspunkt der vorliegenden parlamentarischen Initiative ist der Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates vom 13. September 2006 mit der Konkretisierung durch im Ganzen 28 Leitsätze. Im 16. Leitsatz heisst es unter anderem: "Der Bund steuert die verselbstständigten Einheiten als Eigner auf strategischer Ebene mit übergeordneten und mittelfristigen Zielvorgaben." Im 17. Leitsatz steht ebenfalls unter anderem: "Die Verabschiedung der strategischen Ziele liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bundesrates." Die Frage ist nun, wie das Parlament seine Oberaufsichtsfunktion und die strategische Steuerung wahrnehmen kann und soll. Dazu ist jetzt diese parlamentarische Initiative mit folgenden Kernelementen gestartet worden:
1. die gesetzliche Verankerung der Steuerung über strategische Ziele;
2. die Regelung der Mitwirkung des Parlamentes - es soll also festgelegt werden, dass das Parlament dem Bundesrat auch Aufträge erteilen kann, strategische Ziele festzulegen oder zu ändern -;
3. die Vereinheitlichung der Berichterstattung über sämtliche ausgelagerten Einheiten des Bundes;
4. vier weitere kleinere Rechtsänderungen, die im Übrigen unbestritten sind.
Im Anhang zum Bericht der Finanzkommission des Nationalrates zur parlamentarischen Initiative, auf den Seiten 3405ff., werden die verselbstständigten Einheiten des Bundes aufgezählt. Nebst diversen kleineren Einheiten geht es insbesondere um die ganz grossen wie Post, SBB, Swisscom und ETH-Bereich, mit jeweils über 10 000 Mitarbeitern sowie Milliardenumsätzen. Das heisst, der Titel der Vorlage ist etwas theoretisch; die Steuerung der erwähnten Organisationen ist allerdings eine wichtige Aufgabe.
Nach einem etwas ungewöhnlichen Verlauf der Beratung dieses Geschäftes im Nationalrat, der ihm einstimmig zustimmte, hat sich Ihre Finanzkommission am 24. August damit beschäftigt und ihm ohne Gegenstimme zugestimmt. Der Mitbericht unserer GPK wurde uns erst nachher zugestellt. Im Rat lag ja dann ein Antrag der GPK auf Nichteintreten vor. Wir von der Finanzkommission haben beantragt, das Geschäft in die Kommission zurückzunehmen.
In der Zwischenzeit haben wir zwei Vertreter der GPK-SR sowie Herrn Professor Philippe Mastronardi angehört, der quasi der Spiritus Rector dieser Vorlage ist. Das Ergebnis [PAGE 1226] war: Wir halten an der Vorlage fest, kommen der GPK im Hauptkritikpunkt - ich komme noch im Detail darauf zu sprechen - aber entgegen. Indem die ultimative Festlegung strategischer Ziele durch den Bundesrat mit dem Zusatz "soweit zweckmässig" etwas relativiert wurde, haben wir aus unserer Sicht das Anliegen der GPK aufgenommen.
Herr Professor Mastronardi hat aufgezeigt, dass die Vorlage einen Mehrwert bringt; es stand ja zur Diskussion, ob sie überhaupt wünschbar oder nötig sei. Im Parlamentsgesetz und im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz wird eine allgemeine Grundnorm erlassen. Damit wird eine Pflicht des Bundesrates gegenüber dem Parlament stipuliert. Es geht also um das Verhältnis zwischen den Gewalten. "Diese Pflicht lässt selbstverständlich spezialgesetzliche Regelungen zu und steht unter dem Vorbehalt spezialgesetzlicher Zulässigkeit. Die Idee ist, dass die organisationsspezifische Umsetzung dieser Grundsatzregelungen in den einzelnen Organisationserlassen zu geschehen hat." Dies ist ein Zitat von Professor Mastronardi, der sechzehn Jahre lang Sekretär der GPK war und die Sache in diesem Sinne sehr gut kennt.
Im Namen Ihrer Kommission, die ihren Entscheid einstimmig gefällt hat, beantrage ich Eintreten.