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Brändli Christoffel · Ständerat · 2010-12-13

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-13

Wortprotokoll

Es geht bei diesem Rückweisungsantrag ja nicht darum, dieses Vorhaben abzulehnen, sondern der Antrag verlangt, dass aufgrund der aktuellen Situation eine Risikobeurteilung vorgenommen wird und einige Fragen geklärt werden. Er geht davon aus, dass wir die Grundsatzfrage - ob ja oder nein - dann im März 2011 klären. Nachdem der Nationalrat beschlossen hat, dieses Geschäft nicht in der Wintersession, sondern erst im März zu behandeln, besteht die Möglichkeit dazu durchaus. Es ist nicht richtig, wenn man die Grundsatzfrage, das Ja oder Nein, so angeht, wie das Herr David getan hat.

Was ist das Problem? Der IWF droht allmählich zu einem Sanierungsinstrument für hochverschuldete europäische Länder zu werden. Mit der Botschaft 09.039 haben wir 12,5 Milliarden Franken gesprochen; das wurde damals mit unserem Sitz im Exekutivausschuss begründet. Wenig später präsentierte der IWF eine zweite Forderung für sogenannte Neue Kreditvereinbarungen, ebenfalls vorgesehen für Akutfälle kollabierender Staaten. Dafür sollte die Schweiz rund 18 Milliarden Franken - nach den jetzigen Kursen 16,5 Milliarden Franken - zur Verfügung stellen, und zwar, weil der IWF den Krisenfonds für Währungsnotfälle, der bisher mit 50 Milliarden Franken dotiert war, angesichts der vielen Brandstellen vor allem in Europa mehr als verzehnfachen will. Der Bund beteuerte angesichts dieser Forderungen, dass der Übergangskredit von 12,5 Milliarden Franken mit der Bereitstellung von jederzeit abrufbaren 16 bis 17 Milliarden Franken an die NKV zurückbezahlt würde. Wer nun aber die Botschaft zur IWF-Forderung genau liest, erkennt, dass der IWF anderes vorhat. In dem Moment, da die 12,5 Milliarden Franken zurückfliessen würden, würden die Eigenmittel des IWF so erhöht, dass die Schweiz genau den Betrag, den sie allenfalls zurückerhielte, erneut an den IWF einzuzahlen hätte. Unter dem Strich blieben die 12,5 Milliarden Franken also beim IWF; die Schweiz erhielte dafür bestenfalls eine Quittung.

Dieses Vorgehen des IWF erklärt sich durch die Tatsache, dass gewiss niemand auf der ganzen weiten Welt davon ausgeht, dass die Krise innerhalb der zwei Jahre, für die der Übergangskredit vorgesehen war, so vollständig bewältigt sein wird, dass effektiv Rückzahlungen vonseiten heutiger Staaten erwartet werden könnten. Vielmehr muss aufgrund verschiedener Probleme in einzelnen Staaten befürchtet werden, dass zusätzliche Forderungen auf uns zukommen.

Es gibt deshalb schon einige Fragen, die es wert wären, noch vertieft analysiert zu werden. Vorerst einmal stellt sich die Frage, wieweit und in welchem Ausmass die Schweizerische Nationalbank Milliardenkredite aus Währungsreserven sprechen darf. Dann stellt sich auch die Frage, was eigentlich mit dem Fonds von 750 Milliarden Euro, welchen die EU gesprochen hat, geschehen wird. Geht dieser Fonds für die Sanierung der europäischen Länder vor? Welches ist das Verhältnis zu den IWF-Krediten? Hat der IWF ein auch nur in Umrissen bekanntes Konzept, welches darlegt, wie die Überschuldung der europäischen Staaten in den Griff zu bekommen ist? Dann stellt sich auch die Frage - und das ist für mich eine wichtige Frage -: Fliessen die Hilfsmilliarden überhaupt den gefährdeten Ländern zu? Werden damit nicht einfach diejenigen Darlehen vor allem deutscher und französischer Banken zurückbezahlt, welche diese den faktisch bankrotten Staaten zu sehr hohen Zinsen zur Verfügung gestellt haben? Das bedeutete Folgendes: Wir geben Geld nach Irland; Irland gibt das Geld seinen Banken, und seine Banken geben das der Deutschen Bank zurück, die mit hohen Zinsen ein gutes Geschäft gemacht hat; diese wird dann das Geld wiederum in Spanien und Portugal einsetzen, und in zwei, drei Jahren sind wir mit Spanien und Portugal wieder in der gleichen Situation; dann schicken wir wieder Geld nach Spanien und Portugal, um die deutschen Banken zu befriedigen.

Es geht jetzt um Beträge, die die Beträge, die wir zur Rettung der UBS eingesetzt haben, um ein Weites übersteigen. Es scheint mir deshalb absolut dringlich zu sein, diese Kreisläufe zu analysieren und auch zu bewerten. Es stellt sich auch die Frage nach den Sicherheiten für einen solchen Milliardenanspruch. Wo sind die Grenzen für die Schweiz? Man kann ja schon Kredit um Kredit vergeben, aber irgendwann hat das dann auch negative Auswirkungen. Ich teile die Meinung: Ein sicheres Finanzsystem hat einen sehr grossen Wert, aber irgendwo gibt es auch Grenzen.

Deshalb wäre es durchaus sinnvoll, wenn sich die Kommission aufgrund der Entwicklungen der letzten paar Wochen nochmals vertieft mit diesem Geschäft befassen würde. Ich habe durchaus Verständnis für die Frist, die der Bundesrat anstrebt, bis Ende Jahr einen Beschluss gefällt zu haben. Aber dies ist nun aufgrund der nationalrätlichen Beschlüsse offensichtlich nicht einzuhalten. Deshalb würde ich mir Zeit nehmen, bevor ich derartige Beträge spräche; ich würde daher das Geschäft an die Kommission zurückweisen und dann im März 2011 darüber befinden.