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Freitag Pankraz · Ständerat · 2010-12-13

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-13

Wortprotokoll

Zur Position 704.A2310.0370: Ihre Kommission beantragt Ihnen aus Konsequenzgründen, bei der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit beim Betrag gemäss Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Es wäre nicht konsequent, wenn wir nach der ausführlichen Debatte, die wir geführt haben, eine Reduktion vornehmen würden.

Wir beantragen Ihnen mit 9 zu 0 Stimmen einstimmig, hier am Betrag von rund 170 Millionen Franken festzuhalten.

Zur Position 708.A2310.0146: Der Bundesrat hat ja für diesen Bereich ursprünglich 247 Millionen Franken beantragt. Wir haben uns das letzte Mal in diesem Rat für 280,5 Millionen Franken entschieden. Das ist der Betrag, der in diesem Jahr per Budget und per Nachtrag zusammen in diesem Bereich ausgegeben werden soll. Dann gibt es den Beschluss des Nationalrates für 292 Millionen Franken.

Die Mehrheit Ihrer Kommission, die an der Variante 280,5 Millionen Franken festhalten will, hat übrigens auch festgehalten, dass diese Zahl aus ihrer Sicht nicht unterlaufen werden kann, indem wir jetzt 280,5 Millionen Franken festlegen und dann per Nachtragskredit trotzdem wieder mehr kommt. Wir wollen da also konsequent sein und erwarten eigentlich auch vom Bundesrat, der ja einen tiefen Betrag wollte, dieselbe Haltung. Ein Argument ist, dass es im System verfehlt wäre, wenn man hier noch mehr aufstockte. Dann würde man nämlich eine Mengenausweitung finanzieren; das will man nicht, es wäre gewissermassen ein falsches Signal, indem man dann wieder die Situation vor der Milchkontingentierung hätte. Ein anderes wesentliches Argument ist, dass es in der Landwirtschaft neben dem Bereich Milchwirtschaft natürlich noch andere Bereiche wie Mutterkuhhaltung, Ackerbau oder Kälbermast gibt. Wenn man jetzt hier, in einem Bereich, gewissermassen Mengenausweitungen finanziert, wäre absehbar, dass dann in anderen Bereichen vermutlich auch Forderungen kommen würden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen hier also Festhalten an den 280,5 Millionen Franken, und dabei soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass wir hier dann auch keinen Nachtragskredit sehen möchten.