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Freitag Pankraz · Ständerat · 2010-12-13

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-13

Wortprotokoll

Ich möchte mich für die Gratulation herzlich bedanken. Ich konnte natürlich den Geburtstag nicht wirklich geniessen, weil ich ja die Differenzbereinigung vorbereiten musste. (Heiterkeit)

Aber jetzt zum Thema. Ihre Kommission hat getagt. Die erste Differenz ist bei der Position 101.A2100.0001, "Personalbezüge und Arbeitgeberbeiträge". Ihre Kommission, das können Sie auf der Fahne sehen, die verteilt worden ist, beantragt Ihnen mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Festhalten an der Nachmeldung der Verwaltungsdelegation. Es gibt ja jetzt zwei Anträge: Der Antrag der Kommission fordert einen Betrag von rund 33,56 Millionen; dann gibt es noch einen Antrag Janiak auf rund 33,85 Millionen Franken.

Ich begründe zuerst den Antrag der Kommission. Der Grund für diesen Antrag ist folgender: Zuerst einmal ist es unbestritten, dass die GPK sehr viele Geschäfte und damit viel zu tun hatte, dass es also eine Aufstockung braucht. Die Differenz liegt in der Grössenordnung der Erhöhung. Ich habe in der Zwischenzeit einmal ausgerechnet, wie viele Stellenprozente das Sekretariat der beiden GPK eigentlich hat. Ich bin auf 1235 Stellenprozente gekommen, also etwas mehr als zwölf Vollzeitstellen. Es gibt offenbar auch noch eine Praktikantenstelle von etwa 80 Prozent, die als 100-Prozent-Stelle weitergeführt werden soll. Je nach Vergleich bedeutet der Antrag Janiak, gemäss Beschluss des Nationalrates, eine Aufstockung zwischen 31 und 39 Prozent oder, gemäss Ihrer Finanzkommission, zwischen 15 und 23 Prozent. In beiden Fällen handelt es sich um eine deutliche Erhöhung. Konkret bedeutet der Antrag unserer Kommission 330 000 Franken mehr als bisher, gemäss Beschluss des Nationalrates sind es zusätzliche 290 500 Franken.

Das wichtigste Argument für Festhalten an unserem Beschluss ist der Umstand, dass spezielle Geschäfte - wie die in der Vergangenheit erlebten - in den nächsten Jahren nach Möglichkeit nicht die Regel sein sollten. Wenn tatsächlich wieder so viele Geschäfte kommen sollten, müsste man allenfalls wieder einen Antrag stellen.

Ein weiteres wesentliches Argument war die folgende Frage: Wenn wir hier nachgeben und den Betrag nicht nur in einem, sondern gleich in zwei Schritten erhöhen, was ist dann die Wirkung auf andere Kommissionssekretariate? Ich denke da an die Finanzkommission, die im Januar mit der Debatte über das Konsolidierungsprogramm beginnt.

Es wird nicht lange dauern, bis es um die Erneuerung der Finanz- und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen geht. Wenn man jetzt bei einer Kommission das Sekretariat sehr stark aufstockt, besteht natürlich die Gefahr, dass andere auch kommen und sagen werden, sie hätten das gleiche Recht.

Noch ein letzter Punkt: Es ist immerhin unsere Verwaltungsdelegation, die uns den Antrag stellt, den wir jetzt vor uns haben. Wir sind auch der Meinung, dass wir die Verwaltungsdelegation, die doch den Überblick hat, nicht gewissermassen desavouieren sollten. Wir beantragen deshalb Festhalten.