Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-12-14
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-14
Wortprotokoll
Diese Definition von "Grundvergütung" und "zusätzlicher Vergütung" muss man meines Erachtens so verstehen: Grundvergütung ist das, was die Generalversammlung 1 für das Jahr 1 vorsieht, und die zusätzliche Vergütung ist diejenige Vergütung, welche die Generalversammlung 2 rückwirkend für das Jahr 1 vorsieht.
Das bedeutet nun, dass die Grundvergütung durchaus auch aus leistungs- und erfolgsabhängigen Teilen bestehen kann, [PAGE 1253] nämlich dann, wenn sie klar definiert sind, wenn man also beispielsweise sagt: Wenn das Honorar oder die Vergütung x beträgt, darf im Falle eines Gewinnes, der soundso viel Prozent des Umsatzes oder was auch immer übersteigt, zu diesem Betrag x ein Zusatzbetrag von z. B. 10 Prozent von x gesetzt werden. Das heisst also, dass auch die Generalversammlung 1 schon etwas für das Jahr 1 vorsehen kann. Wenn man dann am Ende meint, dass zu dem, was vorgeschlagen wird, noch etwas Zusätzliches gemacht werden kann, dann ist die Generalversammlung 2 dafür zuständig.
So interpretiere ich die Rechtslage.