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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2010-12-14

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-14

Wortprotokoll

Es ist uns gelungen, einen guten indirekten Gegenvorschlag zu erarbeiten. Wir haben diesen einstimmig verabschiedet. Die Frage, ob wir noch irgendetwas vergessen haben oder ob wir irgendetwas zu wenig gut geregelt haben, sodass wir heute eine zweite Vorlage diskutieren müssen, ist durchaus legitim.

Ich habe mit Interesse dem Votum von Herrn Freitag zugehört. Er hat festgehalten, dass diese zweite Vorlage von Verbänden, von Experten und auch von den Initianten der Initiative Minder abgelehnt werde. Das finde ich ja schon noch interessant. Dass die Verbände und die sogenannten Experten das ablehnen, verwundert mich nicht. Sehr viel Zeit ist, denke ich, nicht geblieben; häufig gibt ein die Meinungen prägender Verband eine Parole heraus oder eine Beurteilung ab, worauf sehr viele ähnlich gelagerte Verbände diese Argumentation dann wiederholen. Wie begründet und wie durchdacht diese Opposition ist, würde ich im Moment zumindest hinterfragen. Interessant ist aber die Aussage, dass auch die Initianten diese Regelung ablehnen. Es wäre noch interessant, hierzu jetzt eine Diskussion führen zu können.

Die Abzocker-Initiative ist ja genau auf diesem Thema aufgebaut worden, das ist ja schon im Titel enthalten. Die Abzocker-Initiative hat den Missstand der sehr hohen Vergütungen aufgegriffen und hat bestätigt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Wir haben die Anliegen bezüglich Stärkung der Aktionärsrechte im indirekten Gegenvorschlag aufgenommen. Mit dieser zweiten Vorlage, die wir jetzt noch diskutieren, legen wir unser Augenmerk noch einmal ganz stark auf die exzessiv hohen Spitzengehälter.

Wir limitieren diese Gehälter nicht. Ich habe mit Erstaunen gelesen, was der Schweizerische Arbeitgeberverband festhält; fettgedruckt heisst es, es seien faktisch staatliche Höchstlohngrenzen. Da muss ich sagen, dieser Verband muss unsere Vorlage sehr flüchtig gelesen haben. Wir sagen nur: Gehälter, die höher als 3 Millionen Franken sind, sind nicht mehr geschäftsmässig begründeter Aufwand - nicht mehr und nicht weniger. Sie können 10 Millionen bezahlen, Sie können 20 Millionen bezahlen - wenn die Aktionäre einverstanden sind, "so what?". Das ist Demokratie.

Wir sagen nur, dass die steuerliche Beurteilung dieser hohen Gehälter anders sein soll, dass das nicht mehr geschäftsmässig begründeter Aufwand ist und daher für die Unternehmen steuerlich zu Buche schlägt. Wenn man schon eine Initiative genau auf diesen exzessiven Vergütungen aufbaut, dann möchte ich eine detaillierte Begründung, warum die steuerliche Neubeurteilung dieser Sachlage plötzlich abzulehnen ist. Ich glaube, wir haben hier ein kluges lenkendes Instrument gewählt, ohne dirigistisch irgendwelche Entschädigungen als unmoralisch zu taxieren. Wir haben keine fixen Obergrenzen geschaffen, wir haben nur gesagt, dass solche Entschädigungen nicht noch bei den Unternehmen steuerliche Begünstigungen erfahren sollen.

Ich glaube, dass wir mit der Vorlage 2 in unserem Vorgehen sehr kongruent sind. Wir stärken einmal mehr die Aktionärsrechte. Wir schaffen Transparenz. Das sind Eckpfeiler, die schon für den ersten Teil gegolten haben. Ich denke sogar, im Gegenteil: Wenn die Aktionäre so hohen Entschädigungen zugestimmt haben, dann sind diese eigentlich erst richtig legitimiert. Von daher glaube ich: Wenn man diese Vorlage bei Lichte nüchtern anschaut, sieht man, dass sie sehr wohl in den Kontext der Abzocker-Initiative und zu unserem indirekten Gegenvorschlag passt. Es besteht auch die Möglichkeit, falls es noch bei anderen Gesellschaftsformen vertiefte Prüfungen braucht, dass sich der Nationalrat dieses Themas nochmals vertieft annimmt.

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.