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Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-12-14

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-14

Wortprotokoll

Auch die Minderheit spürt die negative Stimmung gegen hohe Löhne und Boni in weiten Teilen der Bevölkerung; auch wir realisieren den Appell vieler an die Politik, doch endlich zu handeln. Auch wir anerkennen, dass allein schon die Tatsache, dass auf der politischen Bühne irgendetwas getan wird, zu einer gewissen Beruhigung beizutragen vermöchte. Doch damit sind auch Gefahren verbunden, und das Ganze kann zu einem Bumerang werden. Beschliessen wir nämlich etwas, von dem möglicherweise schon nach kurzer Zeit ins Bewusstsein der Öffentlichkeit dringt, dass es nichts bewirkt oder tendenziell sogar Negatives gebracht hat, ist das nicht gut - nicht gut für das Vertrauen in die Politik und nicht gut für das Ansehen von uns Politikern. Deshalb möchte ich mich auf möglichst Faktisches beschränken und Probleme aufzeigen, um zu demonstrieren, welche Konsequenzen das Kombinationsmodell haben kann.

Ein erster Punkt ist ein steuerrechtlicher: Die Boni-Steuern treffen nicht diejenigen, die die Boni erhalten, sondern die Unternehmen. Unser Parlament hat in verschiedenem Zusammenhang immer wieder bekräftigt, dass wir uns nicht durch höhere Unternehmenssteuern schwächen wollen; zumindest in Ansätzen wäre dies hier aber der Fall. Der Gewinn der Unternehmen würde geschmälert und damit auch das Potenzial für Investitionen und für Ausschüttungen. Wir haben vorhin von den Pensionskassen geredet: Ausschüttungspotenziale werden auch dort etwas eingeschränkt.

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Ein zweiter Punkt ist ein steuersystematischer: Das Kombinationsmodell des Bundesrates würde nur die Aktiengesellschaften betreffen; es würde die GmbH, die Genossenschaften, die Kollektivgesellschaften, die Kommanditgesellschaften und Einzelunternehmen nicht betreffen. Wir haben uns seit Jahren Mühe gegeben, Steuern zu schaffen, die von den jeweiligen rechtlichen Gegebenheiten unabhängig sind; das würden wir damit aufgeben. Nun gibt es auch grosse Genossenschaften, es gibt Banken und Versicherungen, die genossenschaftlich organisiert sind. Es gibt aber auch Kollektivgesellschaften, die relativ gross sind. Ein Beispiel ist die Finanzindustrie: Privatbanken sind nicht Aktiengesellschaften, sondern sind Einzelunternehmen, in der Regel aber Kollektivgesellschaften. Stellen solche Privatbanken jemanden mit einer hohen Vergütung an, kann das vollumfänglich abgezogen werden, bei einer Bank, die als AG konzipiert ist, nicht.

Ein dritter Bereich ist der sozialversicherungsrechtliche. Bei nichtkotierten Gesellschaften und vor allem bei solchen, die wenige Aktionäre haben und Aktionäre, die zum Beispiel grossmehrheitlich gleichzeitig der Geschäftsleitung angehören, werden hohe Vergütungen eben gerade deshalb, weil sie auf Stufe des Unternehmens als Aufwand abgezogen werden können, als Löhne ausbezahlt. Würde nun das Kombinationsmodell beschlossen, hätte dies wahrscheinlich umgehend den Effekt, dass in solchen Gesellschaften nicht mehr Löhne, sondern Dividenden ausbezahlt würden. Auf Dividenden aber sind keine AHV-Beiträge zu bezahlen, bzw. diese Beiträge können um den Zins auf dem investierten Kapital reduziert werden. Diese Schwächung der Sozialwerke ist beispielsweise der Grund, dass sogar Funktionäre von Gewerkschaften gegen das Tantiemenmodell und damit auch gegen das Kombinationsmodell sind.

Beispiele von hochproduktiven Unternehmen, die wenige Aktionäre haben, die aber gleichzeitig auch Mitglieder der Geschäftsleitung sind, gibt es viele. Ich erwähne alle grösseren Treuhandgesellschaften in der Schweiz. Es sind weiter die grösseren Rohstoff- und Handelsunternehmen: wenige Aktionäre, alle auch in der Geschäftsleitung. Auch im KMU-Bereich gibt es viele solche Fälle, zum Beispiel Familienunternehmen, in denen verschiedene Familienangehörige tätig sind, Unternehmen, die sehr erfolgreich sind und anstelle einer Gewinnausschüttung eben Löhne bezahlen. Das wäre von einem Tag auf den anderen fertig, es würden nur mehr Dividenden bezahlt; Opfer wären die Sozialwerke.

Der vierte Bereich ist die Wirtschaftspolitik: Grosse, auch börsenkotierte Gesellschaften können heute in der Schweiz tätige Personen ohne nennenswerte Probleme in Managementgesellschaften ins Ausland entsenden. Einen eigentlichen Wohnortwechsel braucht dies nicht, kann doch ein Teilsteuersitz im Ausland begründet und vom Wohn- zum Steuersitz mit dem Flugzeug gependelt werden. Solche Beispiele gibt es heute schon viele. Vorstellbar ist weiter, dass höhergestellte Mitarbeiter auch dann, wenn sie vollumfänglich in der Schweiz verbleiben, Einsitz in die Organe ausländischer Töchter nehmen. In die Steuerhoheit von Ländern, in denen ausländische Töchter ihren Sitz haben, kann die Schweiz aber nicht eingreifen. Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass gerade weltweit tätige Konzerne ganze Teilkonzerngesellschaften ins Ausland verlagern. Dies hätte nicht nur den Verlust von Steuersubstrat, sondern auch den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge, der Arbeitsplätze all jener, die in solchen Teilkonzerngesellschaften tätig wären.

Dies wäre insbesondere deshalb bedauerlich, weil die Schweiz im Bereich der Sitznahme einzelner Tochtergesellschaften weltweit tätiger Konzerne immer stärker wird. Solche Konzerngesellschaften sind aber extrem mobil. Sie brauchen nämlich keine eigentliche Infrastruktur. Es genügt, im Ausland Büros zu mieten, eine Generalversammlung als Universalversammlung abzuhalten, die Computer mitzunehmen und ins Flugzeug zu steigen, und schon ist der Sitz verlegt. Ich erinnere Sie daran, dass es in der Schweiz solche Konzerngesellschaften gibt, die hochproduktiv sind.

Das Kombinationsmodell hat aber, und das ist von mir aus gesehen das Schlimmste, auch arbeitsrechtliche Konsequenzen, die sich für uns sehr negativ auswirken könnten. Beim Kombinationsmodell oder beim Tantiemenmodell könnten nämlich Verträge mit Topleuten nicht mehr definitiv abgeschlossen werden, sofern auch nur eine theoretische Möglichkeit bestünde, dass einmal eine Vergütung von mehr als 3 Millionen Franken ausbezahlt würde. Ich versuche dies an einem Beispiel zu erklären ...