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AB 115201

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-15

Wortprotokoll

Sie haben von Kollege Schwaller gehört, dass wir im Hearing in der Kommissionsarbeit sehr wohl erfahren haben, dass eigentlich eine solche Vorlage nicht dringend nötig wäre. Die Ärzte können ihre Modelle genau gleich realisieren, auch mit Budgetverantwortung und in Zusammenarbeit mit den Beteiligten im Gesundheitswesen. Nur: Mehr als 10 bis 20 Prozent der Versicherten erreichen wir halt eben nicht. Wir möchten wirklich eine Steuerung machen, die dieses Gesundheitswesen längerfristig prägen wird. Dazu haben wir uns aufgemacht, Patienten, Ärzten und Versicherern je etwas zu offerieren, aber wir nehmen sie auch in die Pflicht.

Für die Versicherten bieten wir bessere Bedingungen an, und zwar massiv bessere. Sie tragen einen kleineren Selbstbehalt, sie haben eine hälftige Höchstbelastung pro Jahr. Dafür wird ihnen aber die Wahlfreiheit bei den Ärzten teilweise eingeschränkt. Man kann nicht mehr grundlos für das gleiche Leiden zu vier, fünf verschiedenen Ärzten gehen. Die total freie Arztwahl ist nicht mehr möglich.

Für die für die Grundversorgung zuständigen Ärzte bringt es eine Aufwertung ihrer Stellung. Sie legen den Behandlungspfad fest, erhalten mehr Kompetenz und tragen mehr Verantwortung. Es ist auch einfacher, Familie und Beruf zu kombinieren, man kann den Notfalldienst besser regeln. Aber dafür haben sie eine Budgetmitverantwortung zu übernehmen. Dafür werden ihre Entscheide offener verglichen und eingeschätzt werden. Sie können auch zum Beispiel radiologische Apparate nicht einfach grenzenlos zum Einsatz bringen, sondern es wird kontrolliert, ob das nötig war oder nicht, weil sie eine Mitverantwortung haben.

Ja, und was haben die Versicherer im Ganzen beizutragen? Nichts. Frau Maury Pasquier hat sehr eindrücklich von diesem Gleichgewicht zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen gesprochen. Wir müssen versuchen, dieses Gleichgewicht zu erhalten. In den Agglomerationen und in den grossen Städten ist es kein Problem, einen Versicherer zu finden, der solche Modelle anbietet; aber wir möchten diese Vorteile, kombiniert mit den Nachteilen, ja auch den Patientinnen und Patienten in Uri, im Wallis und bei uns im Freiamt anbieten. Wenn wir diese Verpflichtung für die Versicherer nicht aufnehmen, heisst das, dass sich die Versicherten einen Versicherer suchen müssten, der dieses Modell anbietet. Das kann doch nicht sein! Deshalb finde ich es gerechtfertigt, dass wir hier auch die Versicherer in die Pflicht nehmen. Die Pflicht ist ja sehr klein, sie können ein solches Modell allein oder in Zusammenarbeit mit mehreren anderen Versicherern anbieten; sie müssen es auch nicht von einem Tag zum anderen anbieten, sondern haben eine Übergangsfrist von drei Jahren. Sie wollen das nicht. Ich muss Ihnen sagen: Diese Bestimmung soll einfach das Gleichgewicht wiederherstellen; das ist der Grund, weshalb ich Sie bitte, hier die Minderheit II zu unterstützen.

Noch ein Wort zum Stichwort Unabhängigkeit: Wenn wir die Formulierung gemäss Minderheit II durchbringen würden, die der Nationalrat ja mit sehr komfortabler Mehrheit beschlossen hat, dann würden die heutigen Modelle der Versicherer einfach in einen anderen Status umgewandelt; sie könnten diese unter einem anderen Namen anbieten, dessen bin ich mir sicher. Sie würden einen Weg finden, um diese weiterzuführen. Die neunzig Netzwerke würden auf keinen Fall zu Grabe getragen. [PAGE 1274]

Ich bitte Sie, mit Blick auf einen Erfolg bei der Steuerung im Gesundheitswesen dieses Gleichgewicht beizubehalten. Wir können nicht immer im Oktober über die Prämiensteigerung jammern und es im Dezember schon wieder vergessen haben. Jede Vorlage hat Vor- und Nachteile, diese müssen einfach in einem Gleichgewicht sein.

Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag der Minderheit II.

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