Fetz Anita · Ständerat · 2010-12-15
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-15
Wortprotokoll
Im Namen des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt beantrage ich Ihnen, der Standesinitiative Folge zu geben. Sie haben gehört, hauptsächlich geht es um die Anpassung der Obergrenze für die Mietkosten für Mehrpersonenhaushalte. Tatsächlich betrifft das am ehesten die Ergänzungsleistungen von IV-Bezügern. Einfach zur Kenntnis: Für einen Alleinstehenden beträgt die Obergrenze bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen 1100 Franken pro Monat. Ein Ehepaar mit oder ohne Kind hat Anspruch auf eine Obergrenze von 1250 Franken pro Monat. Sie dürfen nicht vergessen: Die letzte Anpassung dieser Obergrenze erfolgte im Januar 2001, also vor zehn Jahren. Seither ist der Mietpreisindex um mehr als 16 Prozent gestiegen. Deshalb ist es, so meine ich, kein Luxus, wenn diese Obergrenze angepasst wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Standesinitiative Folge zu geben.