Dettling Toni · Ständerat · 2001-03-21
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-21
Wortprotokoll
Nach den umfassenden Ausführungen des Kommissionssprechers und meiner Vorredner möchte ich auf Wiederholungen verzichten. Dafür möchte ich einen weiteren Gedankengang einbringen.
Einmal mehr hinkt die Gesetzgebung der tatsächlichen Entwicklung hinterher. In der Praxis hat der Umstrukturierungsprozess schon längst Platz gegriffen. Allerdings mussten die Umstrukturierungswilligen bislang häufig Wege wählen, die - nebst dem wirtschaftlichen Wagnis - sowohl in zivilrechtlicher wie vor allem auch in steuerlicher Hinsicht mit einigen Unsicherheitsfaktoren behaftet waren. Gerade aus diesem Blickwinkel ist das Fusionsgesetz besonders zu begrüssen und sollte möglichst bald verabschiedet werden. Es schafft endlich Klarheit über die zivilrechtlichen und letztlich auch über die steuerrechtlichen Wirkungen der wirtschaftlich ohnehin meist komplexen und deshalb auch riskanten Umstrukturierungen.
Dabei ist die vielleicht prima vista durchaus etwas allzu detaillierte Gesetzgebung im schuld- und gesellschaftsrechtlichen Teil in Kauf zu nehmen. Auch wenn dieser Gesetzesteil beinahe die Züge einer Litanei oder - wie hier auch gesagt worden ist - eines "Kochbuches" angenommen hat, so dient er eben der bei Umstrukturierungen besonders wichtigen Rechtssicherheit und ist in Kauf zu nehmen; denn die einmal getroffenen Umstrukturierungsmassnahmen müssen in der Praxis standhalten, zumal sie nicht mehr leicht rückgängig gemacht werden können.
Das Gleiche gilt natürlich für den steuerlichen Bereich. Dabei ist dieser Teil naturgemäss weniger überschaubar. Es wäre daher reizvoll gewesen, im steuerlichen Teil eine Bestimmung aufzunehmen, wonach die umstrukturierende Firma im Vorfeld einen verbindlichen Vorbescheid über die [PAGE 146] steuerlichen Folgen der vorgesehenen Umstrukturierung hätte verlangen können.
Mit anderen Worten: Das Bedürfnis nach einer Formalisierung des heute praktizierten steuerlichen Auskunftsverfahrens wäre gerade bei Umstrukturierungen auf den ersten Blick zweckmässig. In einem umfassenden Bericht, für den ich an dieser Stelle nochmals danken möchte, hat jedoch die Eidgenössische Steuerverwaltung überzeugend dargelegt, dass man die heute geltende grosszügige Auskunftspraxis - die Verwaltung stellt sich jederzeit kurzfristig für Diskussionen und Anfragen zur Verfügung - nicht formalisieren sollte; dies umso weniger, als auf diese Weise unnötige Streitfälle verhindert werden und ein effizientes Verwaltungshandeln viel eher gewährleistet ist.
Die Steuerverwaltung schreibt, dass gerade die flexible Art des Umgangs mit den Steuerpflichtigen letztlich ein für die Interessen des Standortes Schweiz besonders dienliches Verhalten sei. Wie Recht hat doch die Verwaltung mit dieser Feststellung! Einer solchen Perspektive ist eigentlich nichts mehr beizufügen, selbst dann nicht, wenn diese im steuerlichen Bereich nicht immer die letzte Sicherheit zu schaffen vermag.
In diesem Sinn ersuche ich Sie um Eintreten.