Lexipedia

David Eugen · Ständerat · 2010-12-16

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16

Wortprotokoll

Das ist ein entscheidender Artikel. Wir haben vorhin darüber diskutiert, welche Rechte die Generalversammlung haben soll; sie soll bei der Gewinnverteilung entscheiden können, wie viel an die Kapitaleigner und wie viel über sehr hohe Vergütungen an einen relativ kleinen Personenkreis geht.

Die Argumente, die Herr Schweiger vorgetragen hat, haben auch in der Generalversammlung Gewicht. Wenn es in einer Gesellschaft wirklich anerkannt wird, dass es sich um für diese Gesellschaft sehr wichtige Leute handelt, dass diese für das Unternehmen sehr viel bringen, auch Erträge, die sich nachher in Gewinnen und Dividenden ausdrücken, wird die Generalversammlung sagen: Doch, für diese Leute wollen wir auch so viel ausgeben; es ist richtig, dass sie am Gewinn beteiligt werden, weil sie uns so viel bringen.

Warum soll die Generalversammlung diesen Entscheid nicht treffen dürfen? Das ist ja das eigentliche Anliegen von Herrn Schweiger. Warum soll dieser Entscheid einfach beim Verwaltungsrat bleiben, der vielleicht ganz andere Überlegungen anstellt? Das Problem ist doch, dass sich eine gewisse Selbstbedienungsmentalität entwickelt hat. Das ist es, und diese wollen wir brechen. Aber wir wollen nicht die objektiven Gründe beseitigen, die für solche sehr hohen Vergütungen sprechen können. Die Argumentation von Herrn Kollege Schweiger läuft eigentlich darauf hinaus, dass man die Generalversammlung gar nicht von der Stichhaltigkeit dieser Argumente überzeugen kann, sondern dass sie einfach willkürlich und sogar gegen die Interessen des Unternehmens handelt. Ich glaube das nicht. Ich glaube, die Generalversammlung ist ein wichtiges Organ der Aktiengesellschaft, und ich traue ihr auch zu, dass sie solche Entscheide aufgrund von Argumenten, wie sie jetzt Herr Schweiger vorbringt, trifft.

Ich möchte noch einen Punkt aufgreifen, bei dem ich mit Herrn Schweiger nicht ganz einig bin, nämlich die Ansprüche aus Immaterialgüterrechten, also aus Patent- oder Urheberrechten. Diese fallen nicht unter die Saläre, das ist für mich klar. Wenn man einem Forscher sagt: "Wenn bei deiner Arbeit was rauskommt und das patentiert wird, dann hast du einen Anspruch auf 50 Prozent - oder weiss Gott von wie vielen Prozenten - der Erlöse aus den Immaterialgüterrechten", dann ist das für mich nicht ein Teil des Salärs und fällt damit auch nicht unter diese Bestimmung. Diese Bestimmung bezieht sich auf die Salärvergütungen, die ausgeschüttet werden.

Als Letztes hat Herr Schweiger davon gesprochen, dass die Arbeitsverträge bedingt seien. Die Arbeitsverträge als solche sind meiner Meinung nach nicht bedingt; bedingt ist die Salärhöhe. Das ist bei den Boni aber heute schon der Fall. Die Boni, die heute ausgeschüttet werden, sind nach meiner Kenntnis zu 90 Prozent bedingt. Es müssen gewisse Dinge eintreten, damit jemand einen Bonus erhält. Diese Ereignisse liegen in der Zukunft; in der Regel sind es gute Geschäftsergebnisse, hohe Umsätze in bestimmten Segmenten usw. Ob das eintrifft oder nicht, ist ungewiss. Die Boni werden aber davon abhängig gemacht. Hier ist es dasselbe; die Vergütung wird von einem ungewissen Ereignis, von einem guten Unternehmensergebnis und der Zustimmung der Generalversammlung zur Ausschüttung, abhängig gemacht. Insofern ist das keine neue Erscheinung im Boni-Sektor. Deshalb glaube ich, dass wir diese Bestimmung aufnehmen dürfen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit und des Bundesrates zuzustimmen und der Generalversammlung die Rechte in Bezug auf die Gewinnverteilung zu lassen.