David Eugen · Ständerat · 2010-12-01
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-01
Wortprotokoll
Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Kommission diese Motion unterstützt und Ihnen mit dem Bundesrat empfiehlt, die Motion anzunehmen.
Wie Sie wissen, bestehen seit einiger Zeit, praktisch seit Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens, Konflikte mit unseren Nachbarstaaten, was die grenzüberschreitende Handwerkertätigkeit anbelangt. Es gibt einerseits Reklamationen von den Schweizern bezogen auf Deutschland und Italien - das ist hier auch angesprochen worden - betreffend die dort existierenden Urlaubskassen, in die unsere Handwerker Beiträge zahlen müssen, obwohl sie schon Feriengelder in der Schweiz entrichten; es betrifft auch Frankreich, wo sie Prämien für Versicherungen bezahlen müssen, die Gewährleistungsansprüche an Bauten usw. sicherstellen sollen. Andererseits muss man auch darauf hinweisen, dass von unseren Nachbarstaaten im europäischen Raum seit Langem beanstandet wird, dass wir Kautionen erheben, etwa 10 000 Franken für Handwerker, die aus Süddeutschland in der Schweiz tätig sind, und dass wir Anmeldefristen für diese setzen, wenn sie in der Schweiz arbeiten wollen.
Auch wenn die Kommission den Vorstoss unterstützt, und das ist auch richtig, möchte ich, dass der Bundesrat hier aktiv wird, um die Behinderungen zu beseitigen; ich möchte darauf hinweisen, dass grundlegende Probleme vorliegen. Diese Konflikte können mit den bestehenden Konfliktlösungsmechanismen offenbar nicht gelöst werden. Wir haben heute gemischte Ausschüsse, und diese - das ziehe ich als Schlussfolgerung - können diesen Konflikt nicht lösen. Damit schwelt er weiter, und das ist nachteilig für unsere Beziehungen zu den Nachbarstaaten, von uns aus und von ihnen aus gesehen.
Für mich war es überraschend festzustellen, dass diese Thematik, die, wie man sagen kann, ja eigentlich eher Bagatellangelegenheiten betrifft, bis in den Europäischen Rat und ins Europäische Parlament gelangt ist. Im letzten Sommer hat das Europäische Parlament einen Bericht seines Binnenmarktausschusses gutgeheissen, worin diese Problematik aufgegriffen wird, und von der Europäischen Kommission verlangt, dass endlich Schritte unternommen werden, um das Problem zu lösen.
Wir haben für dieses Problem aber keinen geeigneten Konfliktlösungsmechanismus. Daher ist der Bundesrat eigentlich aufgefordert, die Suche nach einer Problemlösung grundsätzlich anzugehen und die Frage zu klären, wie wir das Binnenmarktrecht in einer Art und Weise anwenden können, bei der über unterschiedliche Auslegungen des Binnenmarktrechts eben definitiv entschieden wird. Das ist insbesondere auch für die betroffenen Firmen wichtig. Diese jahrelangen Querelen nützen niemandem. Mit anderen Worten: Der heutige Mechanismus muss geändert werden, es muss irgendwo auch eine gerichtliche Instanz bestehen, die endgültig entscheidet, was Sache ist, was man darf, was diskriminierend ist, was nicht diskriminierend ist.
Die zweite Schlussfolgerung, die wir aus diesen Beispielen ziehen müssen - der Bundesrat spricht das in seiner Antwort auch an -, ist, dass die Teilübernahme des Binnenmarktrechts Probleme bringt. Das Binnenmarktrecht funktioniert nur dann richtig, wenn man alles übernimmt und es einheitlich anwendet. Wenn man nur Teile davon übernimmt - das zeigen diese Fälle -, dann bleibt es praktisch so, dass immer Handelsschranken bestehen, sich Nachteile ergeben und man daher eigentlich auch nichts hätte übernehmen können. Denn wenn es an einem kleinen Ort nicht stimmt, dann stimmt das Ganze wieder nicht. In dem Sinne muss der Bundesrat bei der Übernahme von Binnenmarktrecht wirklich überprüfen, ob es nachher auch funktioniert, ob es eine einheitliche Lösung gibt, die dann alle Probleme im grenzüberschreitenden Verkehr abdeckt. In diesem Fall hat man in den Verträgen offenbar eben nur Teilprobleme gelöst, und andere Teilprobleme sind bestehen geblieben.
Mit diesen zwei grundsätzlichen Aspekten der Anwendung des Binnenmarktrechts sollte sich der Bundesrat befassen, wie ich finde. Es ist ja auch so, dass zusammen mit den EU-Gremien eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, die Vorschläge unterbreiten soll. Die APK wird sich im nächsten [PAGE 1070] Quartal dann auch mit diesen Vorschlägen auseinandersetzen.