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Hess Hans · Ständerat · 2010-12-01

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-01

Wortprotokoll

Sie erinnern sich, die Motion steht im Zusammenhang mit unserem Bericht zur Finanzmarktkrise, und die Motion beauftragt den Bundesrat, einen Revisionsentwurf zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) vorzulegen, "welcher eine Pflicht für die durchgehende Schriftlichkeit seiner Beratungen und Beschlüsse verankert. Das Gebot der Schriftlichkeit ist auch bei geheimen Geschäften und im Fall von bloss mündlichen Informationen zu berücksichtigen. Die Protokolle des Bundesrates müssen als Führungsinstrumente verwendet werden können und die nachträgliche Nachvollziehbarkeit der Beratungen und Beschlüsse des Bundesrates gewährleisten." So weit der Motionstext.

Der Bundesrat lehnt nun die Motion ab, weil nach seiner Auffassung die Erstellung von umfassenden Wortprotokollen das Kollegialitätsprinzip beeinträchtigen würde. Allerdings ist der Bundesrat bereit, das heutige System der Beschlussdispositive des Bundesrates wie auch sein Beschlussprotokoll weiterzuentwickeln, um allfällige Lücken zu schliessen. Bis Ende 2010 soll dazu ein Optimierungskonzept durch den Bundesrat verabschiedet werden.

Ich halte hier mit allem Nachdruck fest, dass die GPK kein umfassendes Wortprotokoll verlangt hat, sondern ein klares Ziel für die Schriftlichkeit der Beratungen und Beschlüsse des Bundesrates vorgibt, nämlich erstens, dass die Protokolle als Führungsinstrumente des Bundesrates tauglich sein müssen, und zweitens, dass sie die nachträgliche Nachvollziehbarkeit der Beratungen und Beschlüsse gewährleisten müssen. Es ist leider eine Tatsache, dass die GPK und die GPDel in verschiedenen Dossiers eklatante Lücken in der diesbezüglichen Schriftlichkeit festgestellt haben. Diese sind real und nicht "allfällig", wie dies der Bundesrat schreibt. Die Stellungnahmen des Bundesrates zu seinen Beratungen in verschiedenen Inspektionsdossiers zeigen dies sehr gut auf, musste er doch aufwendig seine Sitzungen rekonstruieren, meist ohne dass er seine Aussagen mit den offiziellen Sitzungsdokumenten belegen konnte. Diese Erfahrung haben wir ganz sicher im Fall der Finanzkrise und im Cross-Border-Fall gemacht.

Im Weiteren ist festzuhalten, dass die durchgehende Schriftlichkeit der Beratungen und Beschlüsse des Bundesrates nicht von vornherein das Kollegialitätsprinzip gefährdet. Eine solche Gefährdung liegt erst dann vor, wenn diese schriftlichen Informationen über Indiskretionen veröffentlicht werden. Hier muss zum wiederholten Mal festgehalten werden, dass der Bundesrat in der Lage sein muss, seine vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln, ansonsten seine Regierungsfähigkeit stark beeinträchtigt wird.

Es gilt nun - das ist für die GPK an sich klar -, das vom Bundesrat bis Ende 2010 zu verabschiedende Konzept abzuwarten. Wir können dann prüfen und entscheiden, ob die Motion als erfüllt abgeschrieben werden kann oder ob sie aufrechterhalten werden muss.