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Stähelin Philipp · Ständerat · 2010-12-02

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-02

Wortprotokoll

Auch ich begrüsse dieses Postulat. Man könnte zwar argumentieren, dass das Transplantationsgesetz in diesem Rat erst vor kurzer Zeit beraten und beschlossen worden ist. Es datiert vom Jahr 2004; Diverse unter uns waren damals schon dabei. Wenn ich sehe, dass heute schlicht und einfach Organe fehlen - ich möchte das nicht wiederholen -, dann scheint es mir an der Zeit zu sein, dass wir hier noch einmal eine saubere Bestandesaufnahme machen und die Möglichkeiten prüfen.

Im Zentrum steht zweifellos die Einführung der Widerspruchsregelung; das ist der heikelste Punkt. Wir haben darüber stundenlang diskutiert. Es ging insbesondere um die ethische Seite einer Wiedereinführung - ich sage auch: Wiedereinführung -; es wird weiterhin darum gehen, das ist klar. Eine Riesenrolle spielen hier aber auch die rein praktischen Probleme. Ich bitte den Bundesrat - deshalb habe ich auch das Wort ergriffen -, diese praktische Seite, die aber beinahe untrennbar mit der ethischen Seite verbunden ist, sauber darzulegen.

Vor der Einführung des Transplantationsgesetzes gab es diverse Kantone, die eine Widerspruchsregelung kannten oder "praktiziert" haben, möchte ich einmal sagen. In vielen Kantonen war das gar nicht geregelt. In der Praxis bestand aber eine solche Widerspruchsregelung. Die Erfahrungen damit waren, auch in meinem Kanton, nicht so schlecht. Allerdings ist die Diskussion weitergegangen. Aus diesem Grund begrüsse ich es, dass der Bundesrat bereit ist, Abklärungen zu treffen und einen Bericht vorzulegen. Ich bitte ihn darum.