Schwaller Urs · Ständerat · 2010-12-02
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-02
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag, welcher ja von Kollege Berberat, Kollegin Maury Pasquier und von mir unterschrieben wurde, sollte es ermöglichen abzuklären, welche Institutionen von dieser Befristung auf Ende Jahr tatsächlich noch betroffen sind. Es ging uns insbesondere darum zu wissen, ob es Institutionen gibt, welche allenfalls sogar Subventionen zurückzuerstatten hätten. In einer ersten Diskussionsphase war von ein bis zwei Institutionen die Rede, dann legte man uns eine Liste von rund fünfzehn Institutionen vor. Wir erhielten in dieser Kommissionssitzung nicht erschöpfend Auskunft.
In der Zwischenzeit haben unsere Abklärungen nun aber ergeben, dass die Arbeiten in allen Institutionen mit Ausnahme von zweien fristgerecht abgeschlossen werden können und dass auch die Schlussabrechnungen noch vor Ende dieses Jahres vorliegen werden. In Rücksprache mit meinen Kollegen ziehe ich den Minderheitsantrag deshalb zurück; es gibt keine Begründung mehr für diesen Minderheitsantrag.
Es gibt offensichtlich noch zwei betroffene Institutionen im Tessin, Cevio und Madonna di Re bei Bellinzona. Mir scheint es wichtig zu sein, dass der Bundesrat dazu noch einige Erklärungen abgibt, und zwar insbesondere zum zweiten Fall. Da scheint noch relativ wenig Zeit nötig zu sein, um ihn abzuschliessen, während der erste Fall noch Zeit bis 2013 oder 2014 beanspruchen dürfte.
Ich fasse zusammen: Wir ziehen den Minderheitsantrag zurück, und ich lade den Bundesrat ein, insbesondere zum Fall von Madonna di Re, der ein letzter Grenzfall zu sein scheint, noch einige Erklärungen abzugeben.