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Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-12-06

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-06

Wortprotokoll

Ich orientiere ganz kurz über den Gesamtzusammenhang im EDA. Das EDA besteht, wie Sie wissen, zur Hauptsache aus zwei Teilen. Auf der einen Seite ist es das eigentliche Departement, das mit der Zentrale seinen Sitz in Bern hat und auch die Kosten für das gesamte Aussennetz sowie die Beiträge an internationale Organisationen umfasst; das ist in der Position 201 zusammengefasst. Auf der anderen Seite betrifft die Position 202 die Deza. Ich werde mich primär über die Deza äussern.

Zur Zentrale, zum Aussennetz und zu den Beiträgen an internationale Organisationen nur Folgendes: Gegenüber dem Vorjahr ist das Budget nahezu stabil. Das erklärt sich hauptsächlich aus dem Umstand, dass wir bei den Währungen eine andere Annahme getroffen haben, als das im Vorjahr der Fall war. Sowohl der Dollar wie auch der Euro wurden etwas tiefer eingestuft. Das hat beispielsweise zur Folge, dass der Beitrag an die Uno massiv zurückgegangen ist. Die Position 201 ist also stabil.

Die Position 202, die die Deza betrifft, weist hingegen ein bedeutend höheres Budget aus, nämlich ein um 10 Prozent höheres als im Vorjahr. Über diese Angelegenheit wird nun in der Detailberatung diskutiert werden müssen. In diesem Zusammenhang stelle ich eine Bitte an den Präsidenten unseres Rates; dass ich nämlich aus sachlichen Gründen eine Position aus dem Volkswirtschaftsdepartement einbeziehen kann. Der Grund ist folgender: Die Hauptursache, dass das Budget der Deza um 10 Prozent höher ausfällt, ist eine Botschaft des Bundesrates. Es ist die Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe. Sie erinnern sich, dass beide Räte den Auftrag erteilt haben, der Bundesrat möge dem Parlament eine Botschaft mit dem Ziel vorlegen, dass die öffentliche Entwicklungshilfe, berechnet nach internationalen Bedingungen, von heute ungefähr 0,4 auf neu 0,5 Prozent des Bruttonationalproduktes aufgestockt werde. In Befolgung dieser Motion hat uns der [PAGE 1125] Bundesrat eine Botschaft zukommen lassen. In dieser Botschaft ist vorgesehen, dass die Mittel für die Entwicklungshilfe aufgestockt werden, und zwar in den nächsten fünf Jahren. Die ersten zwei Jahre, nämlich die Jahre 2011 und 2012, sind in besonderer Weise Gegenstand der Botschaft, weil hier ein bestehender Rahmenkredit aufgestockt wird.

Bezüglich des Budgets hat dies nun folgende Konsequenzen: Es entspricht langer Übung im Parlament, dass aus Gründen der Budgetwahrheit und aus Gründen der Budgetvollständigkeit Gesetzesvorhaben mit finanziellen Auswirkungen bereits Berücksichtigung finden, wenn mit einer gewissen Möglichkeit bzw. Wahrscheinlichkeit gesagt werden kann, dass sich die in der betreffenden Botschaft genannten finanziellen Konsequenzen tatsächlich ergeben. Auch gestützt darauf, dass seine Botschaft auf einer von beiden Räten erheblich erklärten Motion beruht, hat der Bundesrat nun die finanziellen Mittel, welche die Botschaft für die Jahre 2011 und 2012 vorsieht, bezüglich des Jahres 2011 im Budget bereits eingestellt.

Nun betrifft diese öffentliche Entwicklungshilfe nicht nur die Deza, sondern sie betrifft auch das Seco, und zwar aus folgenden Gründen: Die Entwicklungshilfe setzt sich, grob gesagt, aus zwei grossen Gruppen zusammen, nämlich auf der einen Seite aus der eigentlichen Entwicklungshilfe, vorab aus der multilateralen Zusammenarbeit mit Entwicklungsstaaten, auf der anderen Seite aber auch aus der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Ländern, die eher den Status von Schwellenländern haben. Die Botschaft des Bundesrates betrifft beide Arten von Krediten, sowohl diejenigen, die in der Deza eingestellt sind, wie auch diejenigen, die beim Seco eingestellt sind. Das ist das eine.

Es wird im Rahmen dessen, was ich nun sage, von Herrn Kollege Freitag ein Minderheitsantrag gestellt werden, der sich ebenfalls auf die Deza und auf das Seco bezieht, wobei er für beide Gruppen zusammen einen Pauschalbetrag von 50 Millionen Franken erwähnen wird, um den diese in beiden Departementen vorkommenden Positionen gekürzt werden sollen. Deshalb erachte ich es als richtig, wenn diese beiden Gruppen von Geschäften zusammen entschieden werden - ich hoffe, dass der Herr Präsident dem nicht widerspricht.

In der Sache selbst kann ich mich relativ kurz fassen, weil die meisten von Ihnen mit der Problematik vertraut sind. Sie wissen, dass international eine gewisse Absprache zwischen den Ländern besteht, wonach man sich in einem bestimmten Umfang für die Entwicklungshilfe engagiert. Die Berechnungsmethoden, welche zur Beurteilung der Engagements der einzelnen Länder gelten sollen, sind international abgestimmt und werden überall gleichmässig angewandt. Ganz einfach gesagt, ist die Berechnungsmethode die folgende: Ausgangspunkt ist das Bruttonationalprodukt - nicht etwa das Bruttoinland-, sondern das Bruttonationalprodukt. Die Höhe der Entwicklungshilfe, die ein bestimmtes Land leistet, wird in Prozenten des Bruttonationalproduktes angegeben. Nun muss man wissen, dass bei dieser Berechnungsmethode nicht allein die Entwicklungshilfe bei der Deza und die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit beim Seco betrachtet werden; diese beiden Positionen zusammen machen nur etwa 70 Prozent dessen aus, was international angerechnet wird. Bei der Berechnung kommen auch die Asylleistungen, die unser Land während eines Jahres für Asylanten aus Entwicklungsländern erbringt, zur Anwendung, die Schuldenerlasse werden dazugerechnet, gewisse Aufwendungen für die Friedensförderung werden mitberücksichtigt, und auch die Entwicklungshilfeleistungen unserer Kantone und Gemeinden haben eine gewisse Bedeutung.

Ich kann Ihnen sagen, wie die Situation im Jahr 2009 ausgesehen hat: Die beiden Töpfe Deza und Seco zusammen ergaben eine Summe von etwa 1,7 Milliarden Franken, während die anderen Posten, die ich Ihnen aufgezählt habe, 0,75 Milliarden Franken ausmachten. Sie sehen also: rund 70 Prozent Deza und Seco, rund 30 Prozent alle anderen. Was wir jetzt diskutieren und was Gegenstand der Botschaft des Bundesrates ist, sind nur diese beiden Positionen, einerseits bei der Deza die Entwicklungszusammenarbeit und andererseits beim Seco die wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Der Bundesrat hat, wie es die Botschaft vorsieht, die Summen so budgetiert, wie sie aussehen, wenn wir die Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2015 auf 0,5 Prozent des dannzumaligen Bruttonationalproduktes erhöhen. Ihre Finanzkommission hat mit Mehrheitsentscheid befunden, dass diese Vorgehensweise des Bundesrates die richtige ist, unter der Voraussetzung, dass diese auf einer noch nicht beschlossenen Botschaft basierenden und berechneten Positionen im Budget gesperrt werden. Das ist denn auch der Fall. Wenn Sie also dem Budget zustimmen, ist ein bestimmter Betrag gesperrt, und er wird dann und erst dann freigegeben, wenn unsere beiden Kammern sich über die Botschaft betreffend die Erhöhung der Entwicklungshilfe ausgesprochen haben.

Ich werde nicht für die Minderheiten sprechen, aber Ihnen ungefähr sagen, was ihre Grundidee ist. Vorauseilend gleichsam der Beratung, die erst folgen wird, könne man auch einen anderen Entwicklungspfad annehmen als diese 0,5 Prozent und ihn auf 0,45 Prozent basieren. Doch wir müssen festhalten, dass wir heute im Rahmen dieser Zahlen über eine Sache diskutieren, die an sich, und zwar schon sehr bald, in unserem Rat aufgrund einer Botschaft berechnet und diskutiert wird.

Die Mehrheit Ihrer Finanzkommission ist der Auffassung, dass dieser Weg der richtige ist: Budget basierend auf einer zukünftig zu beratenden Botschaft; Diskussion darüber dann, wenn über die Botschaft gesprochen wird. Dann ist auch zu entscheiden, ob die Zahlen definitiv Bestandteil des Budgets werden oder gesperrt bleiben.

Das sind meine Ausführungen.