Lexipedia

Schweiger Rolf · Ständerat · 2001-03-21

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-21

Wortprotokoll

Dadurch, dass Sie unterschiedlich abgestimmt haben, müsste Artikel 103 nun neu gefasst werden, sodass nur noch in dem Fall, für den Sie keine öffentliche Beurkundung festgelegt haben, nachträglich eine öffentliche Feststellungsurkunde gemacht werden müsste. Sinngemäss müsste es also - immer unter dem Vorbehalt der Redaktion - heissen: "Wenn bei Abspaltungen eine Liegenschaft abgetreten wurde, bedarf es ...." Denn bei der Vermögensübertragung haben wir die öffentliche Urkunde festgelegt und bei der Spaltung nicht. Kurz zusammengefasst also: "Wenn im Rahmen einer Spaltung eine Liegenschaft abgetrennt wurde, bedarf es ...." Das wäre der Sinn von Artikel 103 Absatz 3.

Schweiger Rolf · Ständerat · 2001-03-21 | Lexipedia | Lexipedia