Müller Philipp · Nationalrat · 2011-02-28
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-02-28
Wortprotokoll
Am 12. April 2010 hat Ihre WAK eine erste Tranche von Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfebestimmungen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens beraten. Dabei ist immer wieder die Frage aufgekommen und diskutiert worden, inwiefern der OECD-Standard im Bereich der Amtshilfe auch weniger entwickelten Staaten angeboten werden solle. Eine Kommissionsminderheit hat sich damals dafür ausgesprochen, dass die Amtshilfe gemäss OECD in sämtliche Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden solle. Die Kommissionsmehrheit ist hingegen zur Überzeugung gelangt, dass dies nicht praktikabel sei. Wir könnten nicht verhindern, dass es Länder gibt, die diesen Standard aus bestimmten Gründen nicht wollen. Letztlich ist ein Doppelbesteuerungsabkommen oder ein anderes Abkommen immer ein Vertrag, der eine gegenseitige Willensübereinstimmung bedingt; es braucht immer zwei dazu. Am 15. März 2010 war in diesem Rat denn auch eine Motion (09.3736) abgelehnt worden, die bei den Doppelbesteuerungsabkommen die Gleichbehandlung sämtlicher Staaten verlangte.
Die Diskussion anlässlich der WAK-Sitzung vom 12. April 2010 hat aber gezeigt, dass eine Kommissionsmehrheit sich nicht damit zufriedengeben will. Doppelbesteuerungsabkommen sind in der Umsetzung nicht ganz einfach. Es ist daher bei vielen Entwicklungsländern kaum möglich, mit ihnen solche Abkommen abzuschliessen, um mit den darin integrierten Amtshilfebestimmungen die Steuerflucht bekämpfen zu können. Die Kommission ist aber auch der Ansicht, dass Entwicklungsländer für den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht von vornherein ungeeignet sind.
Es ist die klare Haltung der Kommission, dass das schweizerische System, wonach wir Amtshilfe bilateral und von Fall zu Fall innerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen vereinbaren, aufrechterhalten werden soll. In den Abkommen wird ja primär die gegenseitige Vermeidung der doppelten Besteuerung geregelt, und in diesen Abkommen sind dann auch die Bestimmungen über die Amtshilfe aufzunehmen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die Schweiz sich vorbehält, mit bestimmten Staaten kein Doppelbesteuerungsabkommen oder dann ein Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen, das den OECD-Standard im Bereich der Amtshilfe nicht berücksichtigt. Dabei kann es aber nur um Staaten gehen, die nicht der OECD angehören, um Staaten, die man beim besten Willen nicht als Rechtsstaaten bezeichnen kann, oder dann um wenig entwickelte Länder.
Ist es nicht möglich, klassische Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen, bieten sich als Alternative auch andere Möglichkeiten zur Bekämpfung der Kapitalflucht in Entwicklungsländern an. Auf der internationalen Ebene gibt es einen Trend, mit solchen Staaten Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen, sogenannte Tax Information Exchange Agreements, abzuschliessen. Im Vergleich zu den Doppelbesteuerungsabkommen handelt es sich hier um Vereinbarungen, die relativ einfach sind. Sie sollen nur den Kampf gegen die Steuerflucht und die Anwendung eines [PAGE 21] Informationsaustauschs bzw. eines Amtshilfeverfahrens regeln, sie sollen nur das bezwecken.
Konkrete Anträge für eine Kommissionsmotion hat die Kommissionsmehrheit jedoch abgelehnt. Im Sinne einer Auslegeordnung hat sich die Kommission jedoch für das vorliegende Postulat ausgesprochen. Damit sollen uns die Vor- und Nachteile der einfachen Abkommen gegenüber den Doppelbesteuerungsabkommen aufgezeigt werden.
Eine Kommissionsminderheit hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass eine solche Auslegeordnung unnötig sei. Die Minderheit hat darauf hingewiesen, dass für politisch problematische Gelder schon heute das Geldwäschereigesetz zuständig ist. Weiter wurde von der Minderheit auch befürchtet, dass ein Informationsaustausch mit Entwicklungsländern zu einem Präjudiz für die anderen Abkommen werden könnte.
Mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt Ihnen die WAK Ihres Rates, die Auslegeordnung zu veranlassen und das Postulat anzunehmen.