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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-03-21

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-03-21

Wortprotokoll

Artikel 105 beinhaltet nicht den gesamten Rechtsschutz des Fusionsgesetzes, sondern nur die Anfechtung von Beschlüssen durch die Gesellschafter. Dem Rechtsschutz der Arbeitnehmer dienen verschiedene andere Vorkehren.

Das Recht auf Konsultation der Arbeitnehmervertretung wird dadurch abgesichert, dass die Eintragung einer Fusion im Handelsregister durch den Richter untersagt werden kann, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllt werden. Die Vorschriften zur Haftung für Forderungen aus dem Arbeitsvertrag können auf dem Klageweg durchgesetzt werden. Auch der Übergang des Arbeitsvertrages kann auf dem Klageweg durchgesetzt werden. Die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eingeräumten Rechtsansprüche sind somit vom Entwurf absolut verlässlich abgesichert.

Das Anfechtungsverfahren gemäss Artikel 105 dient dazu, eine allfällige Verletzung der Rechte der Gesellschafter gerichtlich überprüfen zu lassen. Es macht keinen Sinn, dass sich Arbeitnehmer für die Ansprüche der Aktionäre wehren.

Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zu folgen.