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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-01

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-01

Wortprotokoll

Wir haben am 22. Dezember 2010 die Gesetzesvorlage für den Umgang mit Systemrisiken von Grossbanken in die Vernehmlassung geschickt; am 22. April 2011 werden wir dem Parlament die entsprechende Botschaft zuleiten. Im Konzept des Bundesrates stellen bedingte Pflichtwandelanleihen ein wesentliches Element zur Stärkung der Eigenmittel systemrelevanter Banken dar. Coco-Bonds mit einer Wandlungsschwelle, einem Trigger, von 7 Prozent der risikogewichteten Aktiven dienen als erweiterter Kapitalpuffer. Coco-Bonds mit einem Trigger von 5 Prozent der risikogewichteten Aktiven stellen im Fall drohender Insolvenz die Kapitalreserve sicher, die nötig ist, um systemrelevante Funktionen weiterzuführen und die Geschäfte der Restbank gesondert abwickeln zu können.

Coco-Bonds sollten mit Vorteil unter schweizerischem Recht ausgegeben werden. Ansonsten könnten Rechtsunsicherheiten entstehen, welche die Wirksamkeit des Coco-Konzeptes im Ernstfall infrage stellen würden. Gläubiger anderer Länder mit anderer Jurisdiktion könnten möglicherweise erfolgreich ein Verfahren einleiten, um die Gültigkeit einer Wandlung anzufechten oder die Ungleichbehandlung oder Diskriminierung ausländischer Gläubiger anzufechten. Noch entscheidender kann in Krisenzeiten der Zeitverlust sein, den die Einleitung eines solchen Verfahrens im Ausland mit sich bringen würde. Deshalb sollte vor allem die Emission der 5-Prozent-Trigger-Coco-Bonds in der Schweiz erfolgen können.

Der Bundesrat teilt die in der Motion vertretene Auffassung, dass die Emissionsabgabe auf Obligationen und Geldmarktpapieren und die Verrechnungssteuer in ihrer derzeitigen Form ein erhebliches Hindernis für die Entwicklung eines erfolgreichen Schweizer Bondmarktes darstellen. Wir sind daher bereit, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die nötig sind, damit Coco-Bonds aus der Schweiz heraus begeben werden können, und zwar zu wettbewerbsfähigen Konditionen, also zu gleichen Konditionen wie im Ausland.

Was sind die Nachteile der Lösung, die die Motion vorsieht? Die in der Motion verlangte Freistellung von Coco-Bonds von der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe würde die steuerlichen Voraussetzungen schaffen - das wäre auch im Sinne des Bundesrates -, um Coco-Bonds konkurrenzfähig von der Schweiz aus begeben zu können; das wäre also zielführend. Wir sehen aber einen Nachteil darin, dass diese Massnahmen Coco-Bonds gegenüber anderen Anleihen privilegieren würden, ohne damit die Rahmenbedingungen für den Schweizer Kapitalmarkt generell zu verbessern. Aufgrund des beschränkten Kapitalmarktvolumens dürfte die bevorzugte steuerliche Behandlung von Coco-Bonds zulasten der anderen Emittenten im Inland gehen. Dadurch würden sich die Finanzierungskosten der Nicht-Coco-Emittenten im Inland erhöhen. Betroffen wären davon nicht zuletzt auch Bund, Kantone und Gemeinden, deren Ausgaben in Form eines höheren Zinsaufwandes steigen würden. Die Befreiung der Coco-Bonds von der Verrechnungssteuer würde zudem das schweizerische System der Sicherungssteuer aushöhlen.

Um diese Nachteile zu vermeiden, beabsichtigen wir - das schlagen wir denn auch in der "Too big to fail"-Vorlage vor -, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Emission von Coco-Bonds auf einem anderen Weg sicherzustellen. Wir schlagen Folgendes vor: erstens die Emissionsabgabe auf allen Obligationen und Geldmarktpapieren, also auf allem Fremdkapital, zu eliminieren; zweitens die Befreiung der Beteiligungsrechte von der Emissionsabgabe, sofern diese aus der Wandlung von Coco-Bonds stammen, also im Falle der Wandlung; und drittens den Übergang vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer auf Zinsen von Obligationen und Geldmarktpapieren. Das Zahlstellenprinzip ermöglicht es, die Erhebung der Verrechnungssteuer auf die wirtschaftlich Berechtigten zu beschränken, bei denen die Sicherungsfunktion tatsächlich greifen muss. Oder anders gesagt: Die Sicherungsfunktion wird bei natürlichen Personen weiterhin bestehen bleiben. Die Verrechnungssteuer entfällt bei institutionellen Anlegern und bei juristischen Personen.

Zusammen mit der generellen Abschaffung der Emissionsabgabe auf Obligationen und Geldmarktpapieren wird der Schweizer Kapitalmarkt dadurch wesentlich attraktiver, und zwar insgesamt und nicht nur für Coco-Bonds. Wir rechnen auch mit einer zusätzlichen Wertschöpfung im Inland. Es scheint uns wichtig, dass wir eine steuerliche Gleichbehandlung zwischen Coco-Bonds und den übrigen Anleihen haben.

Wir möchten Sie darum bitten, diese Motion jetzt abzulehnen, aber dann im Rahmen der "Too big to fail"-Vorlage dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.