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Stamm Luzi · Nationalrat · 2011-03-02

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-02

Wortprotokoll

Herr Kollege Vischer, das ist wirklich nicht ein Thema, das sich dazu eignet, auf der SVP herumzuhacken. Ich habe bereits in meinem Eingangsreferat gesagt: Leute wie Dick Marty sind auf solche Institutionen angewiesen. Ich stelle fest, dass die Angehörigen der Minderheit I - mein Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen Stöckli, Heim, Leuenberger-Genève, Roth-Bernasconi, Schenker Silvia, Tschümperlin und Zisyadis, die an der relativen Immunität festhalten wollen - nicht dem rechten Ratssektor angehören. Sie wollen völlig zu Recht an der relativen Immunität festhalten, denn alle diejenigen, die die Macht nicht in den Händen haben, sind an der relativen Immunität interessiert - auch wenn es offensichtlich ist und auch wenn ich zugeben muss, dass es eine gewisse Besserstellung gegenüber der "Durchschnittsbevölkerung" ist, wenn man als Parlamentarier dieses Privileg hat.

Das Privileg hat man aber sowieso, und auch die Abgrenzungsschwierigkeiten hat man sowieso: Man hat nämlich die absolute Immunität. Sie können hier, genau wie ich, am Mikrofon sagen, was Sie wollen; Sie können so beleidigend sein, wie Sie wollen, Sie können so angriffig sein, wie Sie wollen - Sie sind geschützt. Wenn Sie den identischen Text ausserhalb des Bundeshauses wiederholen und zum Beispiel jemandem in Form eines Flugblatts in den Briefkasten werfen, ist das bis zu einem gewissen Grad durch die absolute Immunität gedeckt. Die Abgrenzungsfragen haben Sie sowieso. Bei der relativen Immunität haben Sie diese auch. Was wir auch immer machen, wir ändern damit nichts an diesen Abgrenzungsschwierigkeiten. Ich bedanke mich bei Frau Kollegin Gadient, die das unhaltbare Zitat aus dem Bericht der SPK-NR angeführt hat, in dem es hiess, die Abgrenzungsprobleme seien gelöst. Sie sind es überhaupt nicht.

Damit komme ich zu meinen Fragen und zu meiner Stellungnahme, auch zuhanden der Materialien. Die SVP-Fraktion ist selbstverständlich für den Antrag der Minderheit I (Stöckli); das geht aus meinen Ausführungen bereits hervor. Wir stimmen auch für den Antrag der BDP-Fraktion.

Was will der Antrag der Minderheit I? Es ist eine Behauptung, dass das eine Einschränkung bringe. Ich habe die Beispiele der letzten Jahre im Kopf. Herr Kollege Hochreutener hat ein Beispiel genannt, ich nenne den Namen: Es war der Fall von Kollegin Hutter mit den Baumaschinen, bei dem eine Konkurrentin schlechtgemacht wurde. Da haben wir uns die Frage stellen müssen: Ist es durch die Immunität geschützt oder nicht, wenn jemand aus dem Parlament sagt: "Mein wirtschaftlicher Konkurrent produziert schlechtes Material"? Abgrenzungsfragen bestehen sowieso. Besteht, wenn irgendjemand von uns in der "Arena" irgendetwas erzählt, ein "unmittelbarer" Zusammenhang mit seiner [PAGE 77] parlamentarischen Tätigkeit, oder besteht einfach nur ein Zusammenhang? Wenn Sie sagen, bei Äusserungen in der "Arena" bestehe ein "unmittelbarer" Zusammenhang, dann stellt sich die nächste Frage: Besteht, wenn einer von uns gebeten wird, in einer Zeitung eine Kolumne zu schreiben, ein "unmittelbarer" oder ein normaler Zusammenhang? Was ist der Unterschied zwischen dem jetzigen Zustand, also dem Zustand gemäss Antrag der Minderheit II (Joder), und dem Zustand gemäss Antrag der Minderheit I (Stöckli)?

Ich bin Herrn Joder sehr dankbar, dass er hier gesagt hat, wir sollten keine juristischen Leerformeln beschliessen, wir sollten eine klare Gesetzgebung machen. Aber letztlich spielt es gar keine so grosse Rolle, welche Variante wir wählen, denn wir reden hier von abstrakten Begriffen, die von uns ohnehin im Einzelfall auszufüllen sind.

Zusammengefasst: Selbst wenn Sie gegen die Minderheit II stimmen würden - wir sind natürlich für den Antrag dieser Minderheit -, wenn Sie also dem Antrag der Minderheit I zustimmen würden, sage ich in aller Klarheit: Auch dieser entspricht dem Status quo. Jeden einzelnen Fall werden wir beurteilen müssen, z. B. wenn Pelli und Levrat aufeinander losgehen: Wenn eine Klage eingereicht worden wäre, hätten wir sie beurteilen müssen.

Wir müssen die Frage beantworten: Was gilt nach jetzigem Gesetz, was gilt nach der Minderheit I, was gilt nach der Minderheit II? Auch wenn wir die Formulierung "in unmittelbarem Zusammenhang" gutheissen, so gilt: Das ist schon jetzt so. Wichtig ist, dass wir einen der Minderheitsanträge gutheissen, ob die Minderheit I (Stöckli) oder die Minderheit II (Joder), spielt gar keine so grosse Rolle. Es geht letztlich nur um abstrakte Begriffe.