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Janiak Claude · Ständerat · 2010-11-29

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-11-29

Wortprotokoll

Es stellte sich die Frage, wie es mit diesem Übereinkommen zusammenpasst, wenn Untersuchungsbehörden im Rahmen von Strafverfahren in andere Computer eindringen wollen, um irgendwelche Beweise zu erheben oder um jemanden zu überführen. Auch im Bereich des Nachrichtendienstes können sich solche Fragen stellen. Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir uns zurzeit in der GPDel sehr intensiv mit diesen Fragen befassen.

Die Frage der Beweisbeschaffung im Computersystem stellt sich bei der Umsetzung dieser Konvention. Es gibt im prozessualen Teil der Konvention verschiedene Bestimmungen dazu. Die Schweiz ist bereit, jetzt, zum Zeitpunkt der Geltung der kantonalen Strafprozessordnungen, den Verpflichtungen der Konvention nachzukommen, und sie wird es selbstverständlich auch sein, wenn die Schweizerische Strafprozessordnung in einem Monat, am 1. Januar 2011, in Kraft treten wird. Konkret haben die Untersuchungsbehörden die Möglichkeit, elektronische Beweismittel beizubringen, und zwar so schnell wie möglich, damit diese nicht verändert oder gelöscht werden können. Die Schweiz kommt damit den Verpflichtungen der Konvention nach.

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