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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-11-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-11-29

Wortprotokoll

Ich werde mich ausschliesslich zur Motion äussern. Der Bundesrat äussert sich in dieser Phase nicht zur parlamentarischen Initiative und folglich auch nicht zum Antrag Jenny.

Die Motion des Nationalrates verfolgt das Ziel, die Chancen zu verbessern, damit Sexualdelikte an Kindern nach Möglichkeit verhindert bzw. aufgeklärt werden können. Hierzu verlangt die Motion die Schaffung eines nationalen Registers für vorbestrafte Pädophile. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Frage zu stellen: Was soll mit einem solchen nationalen Register für vorbestrafte Pädophile erreicht werden? Welches ist der Zweck eines solchen Registers? Dazu gehören sicher erstens die Verbesserung der Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden, zweitens die Verhinderung von Übergriffen bei der institutionellen Kinderbetreuung in Schulen oder Vereinen und drittens die Information einer breiteren Öffentlichkeit, zum Beispiel der Eltern, über verurteilte Täter.

Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, sich die Frage zu stellen: Was gibt es denn heute schon? Was besteht bereits in diesem Bereich? Ich möchte hier drei Punkte erwähnen:

Zur Verbesserung der Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden gibt es heute das Strafregister Vostra; das ist ein vollautomatisiertes Strafregister. In diesem sind alle Verurteilungen wegen Sexualdelikten verzeichnet. Das Strafregister enthält aber keine Angaben über den Wohn- und Arbeitsort bzw. über das Aussehen einer verurteilten Person, und das verlangt die Motion des Nationalrates. Diese Angaben - Wohn- und Arbeitsort sowie Aussehen - sind aber für die Strafverfolgungsbehörden nicht prioritär.

Zur Aufklärung von Straftaten existieren für wichtige Bereiche wie DNA- oder Fingerabdruckdaten auch bereits entsprechende nationale Datenbanken. Für die Strafverfolgungsbehörden wäre eine Datenbank, die zusätzliche erkennungsdienstliche Daten enthält, durchaus sinnvoll, aber eine solche haben die Kantone auf Konkordatsebene bereits aufgebaut. Es handelt sich hier um ein Analysesystem zum Verknüpfen von Gewaltdelikten. Hier gibt es also zwar keine nationale Datenbank, aber auf Konkordatsebene eine Datenbank der Kantone. Mit diesem Analysesystem zur Erkennung von Tatzusammenhängen bei Serienstraftaten, insbesondere im Bereich der sexuell motivierten Gewaltdelikte, können auch nichtaufgeklärte Fälle erfasst werden. Die Datenbank enthält detaillierte Fallbeschreibungen und auch Daten über Wohn- und Arbeitsort sowie Signalemente; das kann alles eingegeben und abgefragt werden. Über einen allfälligen Ausbau dieser Datenbank haben falls nötig die Kantone und eben nicht der Bund zu entscheiden.

Zur Frage, wie man Übergriffe bei institutioneller Kinderbetreuung, also in Schulen oder Vereinen, verhindern kann: Da ist vielleicht zu erwähnen, was bereits läuft oder vorhanden ist. Institutionen wie Schulen oder Vereine haben nämlich bereits die Möglichkeit, von einer Person, die mit Kindern in Kontakt kommen soll, einen Strafregisterauszug für Privatpersonen zu verlangen. Aus Resozialisierungsgründen erscheinen einschlägige Urteile nach einer gewissen Zeit nicht mehr im Privatauszug, und zudem gibt es kein Obligatorium für das Einholen solcher Auszüge; aber das ist ja auch nicht Inhalt dieser Motion.

Der Bundesrat will den Kindesschutz im Bereich der Fremdbetreuung verstärken; Sie haben von diesem Projekt gehört. Er hat deswegen die gesetzgeberischen Schritte bereits eingeleitet. Er wird in Umsetzung der Motion Sommaruga Carlo 08.3373 bereits Anfang nächsten Jahres einen konkreten Vorschlag für ein spezifisches Berufs- und Tätigkeitsverbot für Pädokriminelle in die Vernehmlassung schicken. Hier ist eine Erweiterung und Verbesserung der Informationsvermittlung für Tätigkeiten, die mit regelmässigem Kontakt zu Kindern verbunden sind, vorgesehen.

Zur Information der Öffentlichkeit, also zum Beispiel der Eltern, über verurteilte Täter: Dieser Punkt ist der Hauptgrund, weshalb Ihnen der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung beantragt, vor allem die Forderung nach einem Ausbau der Informationsrechte für betroffene Eltern. Der Bundesrat anerkennt zwar, dass für Eltern die Einholung eines Privatauszugs nicht in allen Fällen praktikabel ist, aber mit der umfassenden Publizität von Daten über Wohn- und Arbeitsort sowie Aussehen von verurteilten Straftätern sind aus Sicht des Bundesrates doch auch sehr grosse Nachteile verbunden. Solche Datenbanken vermitteln eine Scheinsicherheit, weil die öffentliche Aufmerksamkeit vom potenziellen [PAGE 1025] Ersttäter weggenommen wird. Ausserdem wird für Eltern durch die Offenlegung dieser Daten kein brauchbares Bild von der effektiven Bedrohungssituation für ihr Kind gezeichnet. Herr Marty hat darauf hingewiesen: Der grösste Teil dieser Vorfälle passiert eben nicht im anonymen Raum, sondern im Rahmen der erweiterten Familie.

Solche Datenbanken bergen überdies eine grosse Diskriminierungsgefahr für verurteilte Täter, die ihre Strafe bzw. die Massnahme verbüsst haben und wieder in die Freiheit entlassen worden sind; auch das wurde bereits erwähnt. Erfahrungen aus dem Ausland, vor allem aus den USA, zeigen, dass Personen, deren Daten über Verurteilungen öffentlich zugänglich sind, praktisch nicht mehr ein normales Leben führen können. Sie sind Verfolgungen ausgesetzt, oft an Leib und Leben bedroht. Die Exponierung solcher Täter ist auch deshalb unverhältnismässig, weil es hier um Personen geht, die von den zuständigen Behörden nicht als gefährlich eingestuft wurden. Sonst wären sie ja in einer stationären Massnahme oder in Verwahrung.

In diesem Sinne beantragt Ihnen der Bundesrat, Ihrer einstimmigen Kommission für Rechtsfragen zu folgen und die Motion des Nationalrates abzulehnen.

[VS]