Humbel Ruth · Nationalrat · 2011-03-03
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-03
Wortprotokoll
Managed-Care-Modelle, integrierte Versorgungsnetze sind als Vertragsmodelle konzipiert. Es war auch das ursprüngliche Konzept der SGK, dass dem Bundesrat subsidiär eine Kompetenz eingeräumt werden muss, für den Fall, dass die Modelle nicht zum Tragen kommen. In der nationalrätlichen Debatte führte dann ein Einzelantrag zur Muss-Formulierung. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen nun wieder, der ständerätlichen Fassung, also der ursprünglichen Fassung der SGK, zuzustimmen. Zu berücksichtigen ist, dass die Frage der Qualität in Artikel 58 KVG geregelt ist. Für sämtliche Leistungserbringer müssen Qualitätskonzepte gemacht und durchgesetzt werden.
Wenn wir jetzt von integrierten Versorgungsnetzen sprechen, geht es um zusätzliche Anforderungen, welche an den Umfang der Qualitätssicherung wie auch an den Umfang der Budgetmitverantwortung gestellt werden. Dies muss von den integrierten Versorgungsnetzwerken mit den Krankenversicherern vertraglich geregelt werden. Wir haben heute schon verschiedene Versorgungsnetze, bei denen das sehr gut funktioniert, obwohl die Bedürfnisse sehr unterschiedlich sind. HMO-Gesundheitszentren in Agglomerationen, in Städten haben andere Bedürfnisse als dezentrale Netzwerke in Landregionen; auf diese unterschiedlichen Bedürfnisse muss Rücksicht genommen werden können. Das kann nur geschehen, wenn dies den Bedürfnissen entsprechend zwischen den Versorgungsnetzen und den Krankenversicherern vertraglich geregelt werden kann.
Es geht also um einen zusätzlichen Aspekt von Qualität und Budgetmitverantwortung. Sollte das aber im Einzelfall nicht funktionieren, dann hätte der Bundesrat die Möglichkeit einzugreifen. Der Bundesrat soll also subsidiär diese Kompetenz erhalten.
Die Kommission hat mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung der ständerätlichen Fassung zugestimmt. Ich bitte Sie, das auch zu tun.