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Wyss Brigit · Nationalrat · 2011-03-08

Wyss Brigit · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2011-03-08

Wortprotokoll

Mit den vorliegenden Änderungen des UWG soll der Schutz gegen einzelne unlautere Geschäftspraktiken verbessert, soll die Rechtsdurchsetzung gestärkt und sollen die Grundlagen für die Zusammenarbeit mit ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden geschaffen werden. Die grüne Fraktion wird dieser Teilrevision und diesen neuen Bestimmungen zustimmen, weil sie überzeugt ist, dass den Missständen, welche sich in den letzten Jahren etabliert haben, ein Riegel vorgeschoben werden muss.

Grundsätzlich unbestritten sind die vorgeschlagenen Änderungen, welche unlautere Methoden bei Registereinträgen und Schneeballsystemen bekämpfen. Adressaten solcher unseriöser Geschäftspraktiken sind meist Kleinbetriebe, -organisationen und Freischaffende. Unlauter handelt inskünftig gemäss der neuen Bestimmung von Artikel 3 UWG, wer mit intransparenten Antragsformularen für Einträge in nutzlose Register jeglicher Art wirbt. Ebenfalls unlauter handelt in Zukunft, wer jemandem Leistungen in Aussicht stellt, die für diese Person hauptsächlich durch die Anwerbung weiterer Personen einen Vorteil bedeuten, also die sogenannten Schneeball- oder Lawinensysteme.

Hingegen lehnen die Grünen die zwei Minderheitsanträge betreffend Artikel 3 ab. [PAGE 222]

Die Minderheit Heer möchte Buchstabe f des geltenden Rechtes streichen. Hier geht es um Werbebestimmungen. Man darf nicht mit Produktepreisen werben, die systematisch unter dem Einstandspreis liegen. Diese Bestimmung geht auf die Zeit des Lädelisterbens zurück und hat, da es kaum Gerichtsurteile gibt, vor allem eine präventive Wirkung. Da diese Bestimmung ursprünglich nicht Gegenstand der vorliegenden Teilrevision war, kann ihre heutige Bedeutung nicht abschliessend beurteilt werden, und wir lehnen deshalb eine Streichung ab.

Eine zweite Minderheit, die Minderheit Schwander, möchte Buchstabe u von Artikel 3 streichen. Der Ständerat hat diese Bestimmung aufgenommen, welche Kundinnen und Kunden mit einem entsprechenden Sternvermerk im Telefonbuch besser vor den Auswüchsen im Bereich des Telemarketings schützen möchte. Wer einen entsprechenden Vermerk im Telefonbuch hat, soll künftig nicht mehr mit Anrufen belästigt werden können. Erlauben Sie mir eine Nebenbemerkung: Während ich dieses Geschäft vorbereitete, wurde ich innerhalb einer Stunde zweimal von solchen Werbetelefonaten unterbrochen, natürlich trotz des Hinweises im Telefonbuch, dass ich keine Werbung möchte. Solche Anrufe sind häufig, meist lästig und oft penetrant, es sollen ja mögliche Kundinnen und Kunden gewonnen werden. Entsprechend war die vorliegende Bestimmung in der Kommission für Rechtsfragen inhaltlich denn auch nicht umstritten. Bestritten wird einzig die Durchsetzbarkeit. Auch diese Bestimmung, wie andere Bestimmungen in anderen Gesetzen auch, wird eine präventive Wirkung entwickeln. Dank dem neuen, erweiterten Klagerecht des Bundes wird dieser Bestimmung auch die nötige Nachachtung verschafft.

In dieser Vorlage sind einzig bzw. vor allem die neuen Bestimmungen betreffend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen umstritten. Die Grünen unterstützen die neue, griffigere Ausgestaltung der bestehenden AGB-Bestimmungen in Artikel 8 des Gesetzes, wie sie der Ständerat vorschlägt. Die heute geltenden Bestimmungen in Bezug auf die AGB sind weitgehend toter Buchstabe geblieben, da auch völlig einseitige Geschäftsbedingungen nur dann als unlauter anerkannt werden, wenn sie irreführend sind. Diesen Nachweis zu erbringen ist aber praktisch nicht möglich. Mit dem neuformulierten Artikel 8 des UWG soll nun eine Inhaltskontrolle der AGB möglich werden. AGB sollen als unlauter erklärt werden können, wenn sie gegen Treu und Glauben verstossen. Die Grünen unterstützen diese Version des Ständerates, weil sie damit dem archaischen Eldorado inhaltlich unkontrollierter AGB, wie es einst Professor Peter Gauch formulierte, ein Ende setzen wollen.