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Amherd Viola · Nationalrat · 2011-03-08

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-08

Wortprotokoll

Wir brauchen einen fairen Wettbewerb; wer würde dies nicht unterschreiben? Damit ein fairer Wettbewerb ermöglicht werden kann, braucht es aber Regeln. Diese Regeln finden sich im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, über dessen Revision wir heute entscheiden. Unlauterer Wettbewerb heisst nichts anderes als unfairer Wettbewerb, und dagegen müssen wir antreten, denn transparente und faire oder eben lautere Geschäftspraktiken sind eine Voraussetzung für eine funktionierende Marktwirtschaft. Der Grundsatz von Treu und Glauben muss auch im Wettbewerb gelten. Die Mitbewerber und Anbieter sowie Abnehmer müssen sich darauf verlassen können. Dies liegt im öffentlichen Interesse, aber auch im Interesse aller Marktteilnehmer.

Es ist eine ernüchternde, aber nicht wegzudiskutierende Erfahrung, dass Menschen oft sehr kreativ und erfinderisch sind, wenn es darum geht, andere zu übervorteilen, zu linken. Auch auf diesem Gebiet geht die Entwicklung immer weiter. Entsprechend ist es nötig, das Gesetz den Entwicklungen anzupassen. Insbesondere geht es um Anpassungen im Bereich einzelner Geschäftspraktiken, der Rechtsdurchsetzung und des grenzüberschreitenden Informationsaustausches.

Neue unlautere und stossende Geschäftspraktiken treten in verschiedenen Formen auf, zum Beispiel Adressbuchschwindeleien, Schneeballsysteme und missbräuchliche Geschäftsbedingungen. Sie alle kennen selber konkrete Beispiele dafür, ich brauche diese nicht explizit zu erwähnen. Die Rechtsdurchsetzung ist entscheidend für die Wirksamkeit von Gesetzen. Das beste Gesetz nützt nichts, wenn es nicht durchgesetzt werden kann. Hier liegt der Hund begraben. Die Überwachung und damit die Durchsetzung der Lauterkeit ist in der Schweiz den Privaten, den Individuen vorbehalten. Dies mag insofern genügen, als eben nur individuelle Interessen infrage stehen. Sind aber wirtschaftliche Interessen einer grösseren Gruppe betroffen, ist dies nicht mehr gerechtfertigt. Die vorliegende Revision will dies korrigieren.

Schwindeleien und unsaubere Geschäftspraktiken machen nicht an der Landesgrenze halt. Der technische Fortschritt, die elektronischen Medien und die Mobilität tragen ihren Teil dazu bei. Entsprechend braucht es eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit, um solchen Betrügereien wirkungsvoll entgegenzutreten. Dazu gehört auch ein Informationsaustausch. Die Revision will die bis anhin fehlende gesetzliche Grundlage dafür schaffen.

Die Revision nimmt die vorerwähnten problematischen Punkte auf und bringt eine Lösung dafür. Bei den meisten Bestimmungen, die in der Kommission kontrovers diskutiert wurden, entschied sich eine klare Mehrheit für die Variante Ständerat. Einzig bei Artikel 8, der sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen befasst, weicht eine knappe Kommissionsmehrheit von der Version Ständerat ab.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, weil diese den Katalog der unlauteren Geschäftspraktiken erweitert, weil die Rechtsdurchsetzung gestärkt und die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden verbessert wird. Bei Artikel 8 wird ein Teil unserer Fraktion die Mehrheit, ein Teil die Minderheit unterstützen. Bei allen anderen Artikeln werden wir der Mehrheit zustimmen.